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Geheime Abstimmung

Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (Geheime Wahlen) finden statt, sofern das in der Verfassung oder einem Bundesgesetz vorgesehen ist. Geheim gewählt werden der/die Bundeskanzler/in, der/die Bundestagspräsident/in sowie der/die Wehrbeauftragte des Parlaments. Hierzu erhält jede/r Abgeordnete, der/die zuvor von einem/r Schriftführer/in mit Namen aufgerufen wurde, einen amtlichen Stimmzettel mit Umschlag. Der Zettel wird in einer der aufgestellten Wahlkabinen ausgefüllt und anschließend unter der Kontrolle der Schriftführer/innen in eine Wahlurne geworfen. Das Ergebnis teilt der/die Sitzungspräsident/in mit.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181410
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