Glossar
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Konstruktives Mißtrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 302) eine/n Nachfolger/in wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 GG).
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert September 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181517