Deutscher Bundestag
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Rahmengesetzgebung

Der Bund kann Rahmenvorschriften für bestimmte Bereiche erlassen. Die Verfassung nennt Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst, die Grundsätze des Hochschulwesens, die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse, das Jagdwesen, den Naturschutz, die Landschaftspflege, die Bodenverteilung, die Raumordnung, den Wasserhaushalt und das Melde­ und Ausweiswesen. Außerdem kann der Bund den rechtlichen Rahmen für den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland setzen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181615a
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