Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Sonderausschüsse

Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen, deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14.Legislaturperiode wurde zum Beispiel ein Sonderausschuss einberufen, um eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu definieren.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181713
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion