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Hartmut Büttner
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundestagsadler
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Schönebeck, 16. Juni 2003

Positionspapier zur Windenenergie

Sachverhalt

  • In Deutschland stehen derzeit 13.759 Windräder mit einer Leistung von 12.001 Megawatt. Weltweit sind es nur 32.000 Megawatt (Alle Zahlen mit Stand 31.12.2002).
  • Allein 2002 wurden in Deutschland Windkraftanlagen mit 3.247 MW Leistung errichtet. Damit sind sogar 50 % aller neuen weltweiten Windkraftanlagen in Deutschland errichtet worden.
  • In Sachsen Anhalt drehen sich 1.130 Windräder mit 1.300 MW, über 300 werden derzeit noch installiert. Damit stehen fast 10 % aller deutschen Windränder in unserem Land. Sachsen-Anhalt hat aber nur 3 % der Einwohner Deutschlands. Die ungleich größeren Binnenländer Bayern verfügen über 199, bzw. Baden-Württemberg über 203 Anlagen. Nur die Küstenländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein erzeugen noch mehr Energie aus Wind als unser Land.
  • Immer mehr Gebiete Sachsen-Anhalts - insbesondere die Magdeburger Börde -werden durch Windkraftanlagen in nicht mehr hinzunehmender Weise geprägt und verändert. Es gibt süd-westlich von Magdeburg bis zum Harzrand kaum einen Fleck, von wo man nicht wenigstens 10 Windkraftanlagen sieht.
  • Die „Verspargelung“ der Landschaft in Deutschland soll noch weiter zunehmen. Planungen sehen bis 2010 knapp 20.000 MW Windkraftleistung on-shore und einige tausend MW off-shore vor. Bis zum Jahr 2025 soll der Ausbau sogar auf ca. 50.000 MW ausgeweitet werden.
  • Die Akzeptanz der Bevölkerung für diesen Eingriff in die Kulturlandschaft sinkt immer mehr und ist vielfach nicht mehr vorhanden. Der Sättigungsgrad mit Windkraftanlagen in der Börde ist nicht nur erreicht, sondern bereits überschritten worden.

Gründe für den massiven Ausbau

  • Mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1990 sind die Weichen für die Förderung von Storm aus regenerativen Energien gestellt worden. Die damalige unionsgeführte Bundesregierung wurde damit zur erfolgreichen Schrittmacherin für erneuerbare Energien.
  • Die Neufassung des § 35 Abs.1 Nr. 6 des Baugesetzbuches von 1995 hat den Bau von Windkrafträdern grundsätzlich in windreichen Regionen ermöglicht.
  • Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29.3.2000 und die Festlegung der Vergütung von 9,1 Cent je Kilowattstunde Windenergiestrom über einen sehr langen Zeitraum, ist die Aufstellung von Windkraftanlagen auch in windarmen Regionen lukrativ geworden.
  • Die gesamten erneuerbaren Energien stellen heute 3 % der Primärenergie und 8% des verbrauchten Stroms in Deutschland (alle erneuerbaren Energieträger incl. Windenergie). Davon allein Windstrom 4,7 %.
  • Die finanzielle Förderung der Windenergie ist die Hauptursache für die Landschaftsverspargelung. Nur durch die Suventionierung durch den Stromkunden werden auch neue Anlagen in windarmen Regionen gebaut. Windkraft unterliegt starken Schwankungen. Bei Windflaute kann keine einzige Kilowattstunde erzeugt werden. Von 8760 Jahresstunden bringt eine Windkraftanlage im Binnenland weniger als 2000 Stunden jährlich ihre volle Leistung.
  • Damit entstehen durch die Massierung von Windkraftwerken besonders an windarmen Standorten nicht weniger, sondern sogar mehr Stromüberlandleitungen.
  • Der private und die meisten gewerblichen Stromkunden zahlen derzeit 1,4 Milliarden Euro an zusätzlichen Stromkosten. Damit wird jeder der 35.000 Arbeitsplätze in der Windbranche mit etwa 40.000 Euro durch den Stromkunden subventioniert.
  • Grundstückseigentümer und Gemeinden, welche Windtürme aufstellen, werden mit hohen jährlichen Zahlungen von den Windanlagenbetreibern gelockt. Eine völlige Kostenfreistellung aller Grundstückseigentümer bei einem Rückbau der Anlagen ist bisher noch nicht gesichert. Die Bundesregierung beziffert die Kosten des Rückbaus mit etwa 5 % des jeweiligen Anlagenwertes. Die Absicherung hierfür sei bisher nur in der Regel durch Hinterlegung einer Bankbürgschaft erfolgt.
  • Ein weiterer Anreiz für Windkraftbetreiber besteht in der baulichen Privilegierung und der steuerlichen Subventionierung von Windkraftanlagen.
Notwendige Maßnahmen
  • Die Markteinführungsphase für Windkraftanlagen ist in Deutschland sichtbar abgeschlossen, deshalb ist die einseitige Förderung der Windkraft nicht mehr zu rechtfertigen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte deshalb novelliert werden. Die Novellierung sollte eine weitere Preissubventionierung von Strom aus Windkraftanlagen nicht mehr umfassen.
  • Die Erforschung, Entwicklung und Nutzung anderer Formen erneuerbarer

    Energien wie Solarenergie, Biomasse, Wasserstoff-Technologie, Wärmerückgewinnung, Brennstoffzelle oder Wasserkraft sollte allerdings weiterhin privilegiert werden.

  • Da nicht davon auszugehen ist, daß kurzfristig Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) durchzusetzen sind, sollte zunächst folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • Die Herstellung von Windkraftanlagen in heimischen Unternehmen ist keine ausreichende Begründung dafür, daß diese Anlagen auch in der Börde aufgestellt werden müssen. Der Sättigungsgrad für Windkraftanlagen ist bei uns erreicht und teilweise schon überschritten. Exportmöglichkeiten sollten verstärkt genutzt werden. In der Magdeburger Börde sollte grundsätzlich ein Bau- und Planungsstopp durchgesetzt werden. Mindestens die beantragten, aber noch nicht genehmigten Anlagen, sollten nicht mehr aufgestellt werden önnen.
  • Windräder sollten als raumbedeutsame Anlagen eingestuft werden, um die Kommunen bei den Planungs- und Entscheidungsprozessen stärker zu beteiligen.
  • Auch durch eine Änderung des Baugesetzbuches kann die Rolle von Gemeinden- und Gemeindeverbänden gestärkt werden.
  • Die Abstandsflächen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung sollten mindestens verdoppelt werden.
  • Betreiber von Windkraftanlagen sollten generell verpflichtet werden, den Rückbau von Windanlagen über Bankbürgschaften abzusichern.
  • In der Börde sind noch weitere 639 (665) Anlagen geplant
    Aschersleben-Staßfurt: 119 bestehende Anlagen
    27 Anlagen in bestätigter Planung
    189 beantragte Anlagen
    Bördekreis: 63 bestehende Anlagen
    Keine Anlagen in bestätigter Planung
    152 beantragte Anlagen
    Schönebeck: 11 (37) bestehende Anlagen
    2 Anlagen in bestätigter Planung
    76 beantragte Anlagen