Die Zukunft
der Hohenbergkaserne
Fakten zur
geplanten Schließung des Bundeswehr-Standorts
Horb
Die
Kaserne
1936
wurde die Kaserne in Horb erbaut und „Ypern-Kaserne“
benannt.
1945 bis 1977
waren in der Kaserne Französische Streitkräfte
stationiert, die Kaserne trug die Bezeichnung Quartier Moncey.
Frankreich zog 1977 seine Stationierungskräfte aus Horb ab und
übergab die Kaserne an die Standortverwaltung in
Calw.
1980 bis
1986 wurden Teile der Kaserne als Sammelunterkunft für
Asylbewerber genutzt.
1983 bis
1985 Instandsetzung der Anlage, Abriss und Neubau des
Technischen Bereichs, Neubau der Sportanlagen.
1989
wurde die Kaserne in Hohenberg-Kaserne umbenannt. Das
Sanitätsbataillon 10 und das Feld-Artillerie-Bataillon 555
zogen ein. 1993 wurde das Feld-Artillerie-Bataillon 555 nach
Immendingen verlegt. Neu stationiert wurden in Horb das
Lazarettregiment 75 und die Reservelazarettgruppeausbildung 7521.
1994 kam das Kraftfahrausbildungszentrum Horb dazu. 1997 wurde das
Sanitätsbataillon 10 in Sanitätsregiment 10
umbenannt.
2003
wurde das Sanitätsregiment 10 zum Lazarettregiment 41
umgegliedert.
Das
Lazarettregiment 41
Auftrag des
Regiments ist die notfallmedizinische Versorgung verwundeter und
verletzter Soldaten. Es sorgt für Transportraum für den
Verwundetentransport, richtet modulare Sanitätseinrichtungen
ein und betreibt diese.
Im
„Friedensbetrieb“ führt die vierte Kompanie des
Lazarettregiments 41 die Grundausbildung von
Grundwehrdienstleistenden und Zeitsoldaten im Sanitätsdienst
durch. Diese Grundausbildung vermittelt während des
dreimonatigen Ausbildungszeitraums allgemeinmilitärische
Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise Wach- und
Schießausbildung) sowie sanitätsdienstliche Grundlagen
(lebensrettende Sofortmaßnahmen). Seit 1. Oktober 2004
gehören Aspekte der Einsatzvorbereitung zur
Grundausbildung.
Die dritte
Kompanie stellt als Sanitätsmaterialkompanie die Versorgung
mit Arzneimitteln und Verbandmaterial aller in
Baden-Württemberg angesiedelten Einheiten und Verbände
sicher und beliefert diese. Darüber hinaus ist die dritte
Kompanie für die Versorgung des laufenden SFOR-Einsatzes mit
Arzneimitteln und Verbandsmaterial zuständig. Es ist
vorgesehen, dass zukünftig auch die Versorgung des
KFOR-Einsatzes durch die dritte Kompanie erfolgt.
Auftrag der
Reservelazarettgruppe Ausbildung 7521 ist die einsatzvorbereitende
Basisausbildung am Standort Horb. Sie bildet zum
Rettungssanitäter aus und ist darüber hinaus für die
theoretische Fortbildung von Rettungssanitätern
zuständig.
Personalstärke des Standorts Horb
Dienstposten:
489
militärische, 49 zivile, 315
Lehrgangsteilnehmer/innen
Tatsächlich derzeit Bedienstete:
599
Personen
In Horb sind
derzeit 18 Offiziere stationiert, 152 Feldwebel, 84
Fachunteroffiziere, 223 Mannschaften und 122 Rekruten.
37,5 Prozent
der Rekruten sind wohnortnah aus dem Einzugsgebiet des (für
Horb zuständigen) Kreiswehrersatzamts Karlsruhe in Horb
stationiert.
36 Zivilisten
sind in der Hohenbergkaserne bedienstet.
Standorte mit
weniger als 1000 Bediensteten gelten als
unwirtschaftlich.
Vorzüge des Standorts Horb
Einbindung
in die Bevölkerung
Die Bundeswehr
gilt in Horb als vorbildlich integriert. Die Stadt Horb und ihre
Einwohner stehen dem Lazarettregiment 41 sehr positiv
gegenüber. Die Bevölkerung nimmt regelmäßig in
beachtlicher Zahl an öffentlichen Gelöbnissen der
Rekruten teil. Engagierte Ehrenamtliche bieten im Auftrag der Stadt
pro Quartal den neu angekommenen Rekruten Führungen durch Horb
an. Bei einem anschließenden Abendessen in der Hohenberghalle
begrüßt der Oberbürgermeister die Rekruten und gibt
einen Überblick über die zirka 270 Vereine im
Stadtgebiet. Sport- und Musikvereine stellen sich vor.
Verkehrsnetz
Der Standort
Horb ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden, sowohl was das
Straßen- als auch das Schienennetz angeht.
Bauzustand
Die dem
Sanierungskonzept zugrunde liegende Untersuchung bewertet den
Bauzustand der vor 20 Jahren renovierten Hohenbergkaserne als
„gut“.
Schwachstellen des Standorts Horb
Die
Hohenbergkaserne ist zu klein
Das
Lazarettregiment 41 mit Sitz in Horb verfügt über weitere
Einheiten in Dornstadt, Renningen und Sigmaringen. Der Standort
Horb ist aber zu klein, um die Einheiten am Regimentshauptsitz
zusammenzufassen. Dies hat in der Praxis eine
„übermäßig hohe Reisetätigkeit“
des Kommandeurs im Rahmen der Dienstaufsicht zur Folge.
Der
Standortübungsplatz ist zu klein
Eine
„realitätsnahe Ausbildung“ der Soldaten ist auf
dem relativ kleinen Standortsübungsplatz nicht
möglich.
Es fehlen
Schießanlagen
Der Standort
Horb verfügt weder über eine herkömmliche
Schießanlage noch über einen Schießsimulator.
Konsequenz: Die Soldaten müssen zur Schießausbildung an
andere Standorte gefahren werden.
5,5
Millionen Euro müssten in Horb investiert
werden
Der Standort
Horb wäre nach dem neuen Stationierungskonzept nur durch eine
Erweiterung zu halten. Erhebliche Investitionen für den
Technischen Bereich wären erforderlich: Wegen fehlender
Lagerflächen müssten zirka 3,5 Millionen Euro investiert
werden. Weitere zwei Millionen Euro würde ein
zusätzliches Unterkunftsgebäude kosten.
Wie muss
ein zukünftiger Standort
beschaffen
sein?
Folgende zwei
Kriterien bestimmen das neue Stationierungskonzept:
Militärisch-/funktionale Kriterien
- Anbindung an
geeignete Ausbildungs- und
Übungsmöglichkeiten
- Räumliche Zusammenhänge im Rahmen des Aufgaben-,
Übungs- und Unterstützungsverbundes inner- und
außerhalb der Bundeswehr, zum Beispiel die Verkehrsanbindung
eines Standorts.
- Möglichkeiten zur geschlossenen Stationierung von
Verbänden, wo immer zweckmäßig und vom Auftrag her
geboten.
Betriebswirtschaftliche Kriterien
Bei der
betriebswirtschaftlichen Bewertung jedes einzelnen Standortes
standen vor allem die Liegenschafts-Betriebskosten und die
erforderlichen Infrastrukturinvestitionen im Mittelpunkt der
Bewertung. Kosten zu senken gilt es durch:
- die Nutzung
von Liegenschaften mit geringen Betriebskosten und/oder
- die
Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen in Liegenschaften
bei gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher Optimierung, verbunden
mit der Erhöhung der Belegungsdichte
Darüber
hinaus sind Aspekte der Personallage, -struktur und -entwicklung
ebenso in die Betrachtung eingeflossen wie eine Bewertung der
möglichen regionalen Anschlussverwendungen für Soldaten
und Zivilbedienstete. Die Fürsorgeverpflichtung gegenüber
dem militärischen und zivilen Personal hatte bei der
Erarbeitung des Stationierungskonzepts einen hohen
Stellenwert.
Die
Stationierungsentscheidungen sind durch strukturelle Vorgaben und
Entscheidungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Bundeswehr
geprägt, die zu einer deutlichen Reduzierung und regionalen
Konzentration von Truppenteilen und Dienststellen
führen.
Das neue
Stationierungskonzept ist Spiegelbild der Weiterentwicklung der
Bundeswehr mit ihren künftig differenzierten Strukturen und
reduzierten Umfangszahlen für militärisches und ziviles
Personal.
Warum soll
Horb geschlossen werden?
Die neue
Bundeswehrstruktur mit Aufgliederung in Einsatz-, Stabilisierungs-
und Unterstützungskräfte bedingt auch eine entsprechende
Anpassung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr bei
gleichzeitiger Konzentrierung der Aufgaben und Optimierung der
Liegenschaften. Das Lazarettregiment 41 aus Horb soll nach Ulm
verlegt werden; bislang in Dornstadt, Renningen und Sigmaringen
stationierte Einheiten werden im Lazarettregiment 41 (neu) in Ulm
konzentriert. Die Reservelazarettgruppe 7521 wird aufgelöst.
Die Bedingungen für das Lazarettregiment 41 verbessern sich am
künftigen Standort Ulm deutlich sowohl was die Ausbildung der
Soldaten als auch den militärischen Auftrag allgemein
angeht.
Ulm ist
größer und besser ausgestattet
Bei der
Konzentration des Lazarettregiments 41 wurden die Hohenberg-Kaserne
in Horb und die Hindenburg-Kaserne in Ulm miteinander verglichen.
In Ulm kann das neue Regiment nahezu geschlossen, das heißt:
mit Ausnahme der Sanitätsmaterialkompanie, stationiert und
funktional optimiert werden. Ulm bietet gute infrastrukturelle
Bedingungen im Technischen Bereich und in der
Lagerkapazität.
1,8
Millionen Euro müssen in Ulm investiert werden
Die
Hindenburg-Kaserne ist in baulich gutem Zustand, die technischen
Einrichtungen und Versorgung sind auf dem neuesten Stand. Die
Stationierung des Regiments kostet etwa 1,8 Millionen Euro (ein
Unterkunftsgebäude muss teilsaniert, ein Schleppdach angebaut
werden). Mit der Stationierung des Regiments ist die Kaserne in Ulm
ausgelastet.
Ulm bietet
das Bundeswehr-Krankenhaus
Für Ulm
spricht das dortige Bundeswehr-Krankenhaus. Es ist sinnvoll, das
Lazarettregiment 41 (neu) am Standort des Bundeswehrkrankenhauses
anzusiedeln. Durch eine verbandsinterne Kooperation und einen
Ausbildungs- und Übungsverbund wird die Auftragserfüllung
besser gewährleistet.
Wie kann
Horb geholfen werden?
Mindestens bis
2007 wird die Bundeswehr in Horb stationiert bleiben. Für die
Konversion - der Umwandlung - der Hohenbergkaserne gilt
grundsätzlich: Das Grundgesetz weist gemäß der
föderalen Aufgabenverteilung vorrangig Ländern und
Kommunen die strukturpolitische Verantwortung für
Konversionsfolgen zu.
Steuermittel
Finanzielle
Belastungen von Ländern und Kommunen durch Truppenabbau werden
seit 1993 abgefedert, indem der Bund den Umsatzsteueranteil der
Länder um zwei Prozentpunkte erhöht hat. Dieses Geld
erhalten die Länder fortlaufend und auch künftig. Die
jeweiligen Landtage bilden Schwerpunkte und setzen
Prioritäten
Fördermittel
Länder
und Kommunen können vom Bund und der Europäischen Union
mitfinanzierte Förderinstrumentarien einsetzen:
- die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“
- Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/prord/prord_de.htm
- dem
Europäischen Strukturfonds (ESF)
- und der
Städtebauförderung
Bundeshilfe
Eine
finanzielle Beteiligung des Bundes an einzelnen
Standortentwicklungsprojekten ist möglich, wenn die
Liegenschaften nicht ohne weiteres veräußerbar sind. Der
Bund erwartet, dass sein Finanzierungsanteil durch einen
höheren Verkaufserlös ausgeglichen wird. Informationen
zum Thema Liegenschaftskonversion finden sich auf der Homepage des
BICC (Internationales Konversionszentrum Bonn:
http://www.bicc.de/liegenschaftskonversion/index.html
Arbeitshilfe
Mit
Beteiligung des Bundes wurde im Jahr 2002 von der Fachkommission
Städtebau der Bauministerkonferenz eine Arbeitshilfe zu den
rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion
militärischer Liegenschaften herausgegeben. Die Publikation
ist im Internet abrufbar unter
http://www.is-argebau.de/Dokumente/e231562.pdf.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen
Unter
Federführung der Bundesvermögensabteilungen der
jeweiligen Oberfinanzdirektion sind Bund-Länder-Arbeitsgruppen
eingerichtet worden, in denen grundsätzliche und
länderspezifische Fragen der Konversion erörtert und
gemeinsame Lösungen gesucht werden. Neben Vertretern von
Bundes- und Landesregierung nehmen Vertreter kommunaler
Spitzenverbände oder der betroffenen Kommunen teil. Im Zuge
der beabsichtigten Umstrukturierung der
Bundesvermögensverwaltung werden sich hierzu keine
Änderungen ergeben.
Keine
Grundstücksverbilligung
Das in der
Vergangenheit genutzte Instrument der Grundstücksverbilligung
ist künftig nicht vorgesehen. Die Grundstücksverbilligung
wurde damals auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesrechnungshofs
und des Haushaltsausschusses zurückgeführt. Es ist nicht
vorgesehen, Grundstücksverbilligungen prinzipiell wieder
einzuführen. Im Fall von geringen Vermarktungschancen kann
allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die
Bundesvermögensverwaltung vorübergehend auf einen
Erlös nach Marktpreisen verzichtet und der Bund im Falle eines
erfolgreichen Weiterverkaufs das Geld erhält, das ihm
zusteht.
Aktuelle
Informationen
Gespräch mit Verteidigungsminister Peter
Struck
Bundesverteidigungsminister Peter Struck wird im ersten
Quartal 2005 die von der Standortschließung betroffenen
(Ober-)Bürgermeister zu einem Gespräch einladen. Mit
Experten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der
Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb
(g.e.e.b.) und der Wehrverwaltung soll über die
Konversionsmöglichkeiten der von Standortschließung
betroffenen Kommunen gesprochen und entsprechende Hilfestellungen
angeboten werden.
Das
Verteidigungsministerium hat auf seiner Homepage einen aktuellen
Informationsservice zu freiwerdenden Liegenschaften eingerichtet
und eine Hotline geschaltet:
http://www.bundeswehr.de/service/bund_wirtschaft/liegenschaften041002.php
Hotline: 0228
/ 12 99 70
Fax: 0228 / 12
68 16
Grundsätzliches zum neuen
Stationierungskonzept
Aktuelle
Informationen zum neuen Stationierungskonzept für die
Bundeswehr sind auf der Homepage des Bundesministeriums der
Verteidigung bereitgestellt:
http://www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/index_standortkonzept04.php
Bitte kein
verantwortungsloses Spiel
mit der
Angst!
Es ist
sachlich falsch und politisch verantwortungslos, die Neuordnung von
Standorten mit einer kryptischen Terrorgefahr („Al Quida in
Horb am Neckar“) zu verknüpfen. Wer öffentlich
deutsche Soldaten als „Entwicklungshelfer“ in
Afghanistan verhöhnt und behauptet, die „fundamentale
Sicherheit“ im Inland werde durch die Schließung einer
Kaserne preisgegeben, sagt wider besseren Wissens die Unwahrheit
und schürt Angst.
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