Berlin, 18.10.01
 
 
Stärkung der Kommunalfinanzen

 

MdB Baumann und CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern von Regierung Gemeindefinanzreform

 

Die Stärkung der Kommunalfinanzen ist das Anliegen eines Antrages, den MdB Günter Baumann gemeinsam mit Kommunal- und Finanzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Die Union fordert darin die Regierung auf, ihre kommunalpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Dort hatten SPD und Grüne 1998 angekündigt, die Finanzkraft der Städte, Gemeinden und Landkreise  stärken und das Gemeindefinanzsystem überprüfen zu wollen.

„Von diesem Vorhaben“, so Baumann, „ist in drei Jahren rotgrüner Regierung nichts umgesetzt worden. Man hat die Gemeinden im Stich gelassen, obwohl sich ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten dramatisch verschlechtert haben.“ Baumann findet insbesondere den Bericht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes alarmierend, wonach viele Kommunen inzwischen gezwungen sind,  Sozialhilfe- und Personalausgaben auf „Pump“ zu finanzieren. Gleichzeitig kämen auf die Gemeinden durch die Erhöhung des Kindergeldes und die Einführung der bedarfsorientierten Grundrente neue, ungedeckte Belastungen hinzu. Schon heute nehme das haushaltspolitische Defizit der Gemeinden besonders im Osten verheerende Ausmaße an, da gerade hier die Städte unter beträchtlichen Steuerausfällen leiden. Die gefährliche Folge der kommunalen Finanzprobleme sei das Schwinden von Gestaltungsspielräumen bis zur kommunalpolitischen Handlungsunfähigkeit: Viele Kommunen müssten wichtige Investitionen – etwa für Straßen, Kanalisation, Schulen und soziale Einrichtungen – auf die lange Bahn schieben. „Der Rückgang der Investitionstätigkeit“, warnt Baumann, „führt in einen Teufelskreis: wo nicht in die Infrastruktur investiert wird, sinkt automatisch die Attraktivität der Gemeinde für Industrieansiedlungen und Dienstleistungsgewerbe. Arbeitsplätze gehen verloren, Menschen ziehen weg. Weitere Steuerverluste sind die Folge. Wenn hier nicht gegengesteuert wird, bleibt den Gemeinden am Ende nur noch die  Verwaltung des Mangels“.