Berlin, 13.9.01
Vorbeugende
Terrorismusbekämpfung
MdB Baumann hat gemeinsam mit CDU/CSU-Fraktion Gesetzentwurf eingebracht
Gemeinsam mit den innen- und rechtspolitischen Experten aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat MdB Günter Baumann Ende August einen
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter
Kriminalität in den Bundestag eingebracht. Durch die Terrorangriffe auf
die USA komme diesem eine "schreckliche Aktualität" zu, wie Baumann
heute in Berlin erklärte: "Die Anschläge von Manhattan und Washington
sind ein kalkulierter Angriff auf die Sicherheitskompetenz der
freiheitlichen Welt. Denn die fürchterliche Botschaft des Terrors
lautet, das Leben jedes Bürgers zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort
bedrohen zu können. Die zivilisierte Welt muss den Terror gerade hierin
widerlegen und sich als Schutzmacht ihrer Bürger behaupten."
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die
CDU/CSU die Überwachung und strafrechtliche Verfolgung terroristischer
Aktivitäten schon im Vorfeld effizienter gestalten will: allen voran die
akustische Wohnraumüberwachung, die in ihrer seit 1998 geltenden Fassung
zu viele Ausnahmen für ganze Berufsgruppen mache und somit Terroristen
Bewegungsspielräume jenseits staatlicher Kontrollmöglichkeiten eröffne.
Unverzichtbar sei zudem die Möglichkeit der optischen Überwachung von
mutmaßlichen Stützpunkten der organisierten Kriminalität. Baumann: "Der
Terrorismus ist eng mit der organisierten Kriminalität verstrickt und
erschließt sich hierüber seine finanziellen Ressourcen. Daher muss auch
das gesetzliche Instrumentarium gegen die Geldwäsche verschärft werden."
Vorbeugende Terrorismusbekämpfung müsse diesem alle potentiellen Quellen
abschneiden, mit denen sich Terrorgruppen am Leben halten. Darüber hinaus
soll eine neue Kronzeugenregelung Tätern Straffreiheit gewähren, wenn
durch ihr rechtzeitiges Geständnis Straftaten verhindert werden können.