Pressemitteilung
Günter Baumann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berlin, 16.10.2003
Rede im Deutschen Bundestag
zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion
„Entwurf eines Gesetzes zur
wirksamen Bekämpfung organisierter
Schleuserkriminalität“
(BT-Drs. 15/1560) am 16.10.2003
Seit 1998 ist der Bundesgrenzschutz befugt, auch außerhalb des
30-Kilometer-Grenzgebietes auf Bahnhöfen und Flughäfen
den Reiseverkehr zu kontrollieren.
Diese neue Befugnis hatte der Gesetzgeber seinerzeit im weisen
Vorausblick auf die kommende EU-Osterweiterung beschlossen: als
sicherheitspolitische Kompensation für den künftigen
Wegfall regulärer Kontrollen an den neuen
EU-Binnengrenzen.
Heute, nach fünf Jahren Probezeit, können wir diesem
Instrument im Kampf gegen die Schleuserkriminalität ein gutes
Zeugnis ausstellen.
Es hat sich bewährt und gilt inzwischen als unverzichtbar
für die Reduzierung unerlaubter Einreise.
Vor allem aber haben sich unsere Beamten vom Bundesgrenzschutz
bewährt. Sie haben die erweiterten Kontrollmöglichkeiten
erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
Sie haben dies auch in einer Weise getan, die in unserer
Bevölkerung auf breite Zustimmung und Akzeptanz
stößt.
Dafür möchte ich im Namen der CDU/CSU-Fraktion allen
Beamtinnen und Beamten des BGS danken.
Der aktuelle Erfahrungsbericht des Bundesinnenministeriums zeigt
auf, dass diese Regelung von 1998 auch für die Zukunft
beibehalten werden soll:
allein im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 konnte der BGS 6.800
unerlaubte Einreisen feststellen, die ohne die erweiterte Befugnis
unentdeckt geblieben wären.
Darüber hinaus geht allein auf den neuen §22 des
BGS-Gesetzes die Aufklärung zahlreicher Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten zwischen 1999 und 2002 zurück:
●
über 30.000 Verstöße
gegen das Ausländergesetz
●
4000 Fälle von
Urkundenfälschung sowie Waffen-, Sprengstoff- und
Drogendelikten.
●
Außerdem hat jede vierte
erfolgreiche Personenfahndung des BGS ihren Ausgangspunkt in der
neuen Befugnis gehabt.
Die erweiterten Kontrollen des BGS haben sich damit als eine
sinnvolle Verstärkung der Arbeit von Zoll und
Länderpolizei erwiesen.
Die Frist für die verdachtsunabhängigen
Personenkontrollen läuft Ende 2003 aus. Daher hat die
CDU/CSU-Fraktion bereits im September ihren Gesetzentwurf zur
Verlängerung der Frist um fünf Jahre vorgelegt.
Offensichtlich war dies Anstoß genug für die
Bundesregierung, einen eigenen Entwurf einzubringen, der mit
unserem in der Sache identisch ist.
Der einzige Unterschied: obwohl das Innenministerium selbst den
Erfolg der Regelung voll anerkennt, will die Regierung die Frist
nur um dreieinhalb Jahre verlängern.
Die Bundesregierung sollte aber nicht glauben, dass sie damit ihr
Soll erfüllt hätte. Deutschland ist für die
Herausforderungen der Organisierten Kriminalität und des
grenzüberschreitenden Menschenhandels noch nicht ausreichend
gerüstet!
Schleusergruppen verdienen allein mit dem Schmuggel von Menschen in
Europa jährlich 5 Milliarden Euro. Das organisierte Verbrechen
floriert, es ist gut ausgerüstet, verschiebt flexibel seine
Marschrouten und nutzt zielstrebig die Sicherheitslücken in
der EU aus.
In einem Bericht der EU-Kommission von 2003 heißt es:
Die Sicherheit der Bürger vor der Organisierten
Kriminalität und vor dem Schmuggel von Gefahrengütern
hängt derzeit davon ab, wo diese die Grenzen der
Europäischen Gemeinschaft passieren.
Diese Analyse kann für uns nur bedeuten: auch nach dem
Beitritt von Polen und Tschechien werden wir noch für lange
Zeit im Grenzbereich zu diesen Ländern hohe
sicherheitspolitische Standards wahren müssen.
Durch ihre starre Haltung in der Finanzierungsfrage blockiert die
Bundesregierung aber bis heute die Einführung eines modernen
Digitalfunks für die Sicherheitsdienste!
Aufgrund meiner persönlichen Kenntnis der Arbeit des
Bundesgrenzschutzes vor Ort an der sächsisch-tschechischen
Grenze muss ich leider sagen, dass sich auch in vielen anderen
Punkten derzeit eklatante Sicherheitsdefizite auftun, wie zum
Beispiel
●
der technischen und persönlichen
Ausstattung der Beamten,
●
der Qualifizierung der
Fortbildung
●
und durch die Reduzierung der
Zollbeschäftigten zum 1.5.2004.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den
sicherheitspolitischen Nachholbedarf anzuerkennen und zu
handeln.
Wir haben hierzu als Fraktion einen weiteren Antrag im Bundestag
eingebracht.
„Bundesgrenzschutz für die EU-Osterweiterung tauglich
machen“
Die CDU/CSU wird sich auch weiterhin für die Verbesserung der
Sicherheit in Deutschland und an seinen Grenzen einsetzen.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu.