Berlin, 25.10.01


Renten für Stasi- und SED-Opfer werden neu berechnet
Frist für Rehabilitierung läuft Ende des Jahres aus

 


MdB Günter Baumann kritisiert die "mangelhafte Informationspolitik" zum
neuen Rentenrecht für Verfolgte des DDR-Regimes. "Die zahlreichen
Anfragen aus meinem Wahlkreis zeigen, dass man ausgerechnet die
Betroffenen mit der komplizierten Rechtslage völlig allein gelassen
hat".
Seit Juni dieses Jahres haben SED- und Stasi-Opfer das Recht, ihre Rente
nach einem neuen Vergleichsverfahren berechnen zu lassen. In etwa einem
Drittel aller Fälle kann dadurch die Rente von politisch Verfolgten zum
Teil beträchtlich höher ausfallen als nach den älteren
Vergleichsberechnungen für Opferrenten. Die neue Berechnungsmethode
schreibt die individuelle Entgeltposition vor dem Beginn der Verfolgung
über den Zeitraum der politischen Verfolgung fort. So soll
sichergestellt werden, dass der Versicherte mindestens die Rente bekommt,
die er bei Weiterführung seiner beruflichen Tätigkeit ohne die
Verfolgung erreicht hätte. Darüber hinaus werden auch Personen, die
bereits als Schüler verfolgt wurden, bessergestellt.
Baumann rät den beruflich Rehabilitierten, die bereits eine Rente nach
dem Rehabilitierungsgesetz in der älteren Fassung beziehen, bei ihrem
Rentenversicherungsträger eine Vergleichsberechnung nach der neuen
Fassung zu beantragen. Anerkannte Verfolgte, die noch im Erwerbsleben
stehen, brauchen dies nicht zu tun, da bei ihnen die zukünftige Rente
automatisch nach allen derzeit gültigen Varianten berechnet werden wird.
Der Rentenbescheid wird grundsätzlich immer nach der Variante erstellt,
die für den Antragsteller am günstigsten ist.
Baumann erinnert die Betroffenen gleichzeitig daran, dass die Fristen für
die strafrechtliche, die verwaltungsrechtliche und die berufsrechtliche
Rehabilitierung Ende dieses Jahres auslaufen. Im Bundestag werde er sich
zwar mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Verlängerung der Frist
über den 31.12.2001 hinaus einsetzen. Da nach derzeitiger Rechtslage
aber eine Verjährung der Rehabilitationsansprüche droht, empfiehlt
Baumann allen Betroffenen, die noch keinen Antrag auf strafrechtliche
und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt haben, dies jetzt zu
tun. Auch die für die Rentenansprüche bedeutsame berufliche
Rehabilitierung kann in Sachsen nur noch bis zum Jahresende beim
Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales in Chemnitz beantragt
werden. Um einen Verfall von Rentenansprüchen nach Ablauf dieser Frist
zu vermeiden, werden laut Auskunft des sächsischen Sozialministeriums
die Rentenversicherungsträger allerdings noch bis 2006
Verfolgungsschicksale prüfen und beim Rentenbescheid berücksichtigen.