Berlin, 25.10.01
Renten für
Stasi- und SED-Opfer werden neu berechnet
Frist für Rehabilitierung läuft Ende des Jahres
aus
MdB Günter Baumann
kritisiert die "mangelhafte Informationspolitik" zum
neuen Rentenrecht für Verfolgte des DDR-Regimes. "Die
zahlreichen
Anfragen aus meinem Wahlkreis zeigen, dass man ausgerechnet die
Betroffenen mit der komplizierten Rechtslage völlig allein
gelassen
hat".
Seit Juni dieses Jahres haben SED- und Stasi-Opfer das Recht, ihre
Rente
nach einem neuen Vergleichsverfahren berechnen zu lassen. In etwa
einem
Drittel aller Fälle kann dadurch die Rente von politisch
Verfolgten zum
Teil beträchtlich höher ausfallen als nach den
älteren
Vergleichsberechnungen für Opferrenten. Die neue
Berechnungsmethode
schreibt die individuelle Entgeltposition vor dem Beginn der
Verfolgung
über den Zeitraum der politischen Verfolgung fort. So soll
sichergestellt werden, dass der Versicherte mindestens die Rente
bekommt,
die er bei Weiterführung seiner beruflichen Tätigkeit
ohne die
Verfolgung erreicht hätte. Darüber hinaus werden auch
Personen, die
bereits als Schüler verfolgt wurden, bessergestellt.
Baumann rät den beruflich Rehabilitierten, die bereits eine
Rente nach
dem Rehabilitierungsgesetz in der älteren Fassung beziehen,
bei ihrem
Rentenversicherungsträger eine Vergleichsberechnung nach der
neuen
Fassung zu beantragen. Anerkannte Verfolgte, die noch im
Erwerbsleben
stehen, brauchen dies nicht zu tun, da bei ihnen die
zukünftige Rente
automatisch nach allen derzeit gültigen Varianten berechnet
werden wird.
Der Rentenbescheid wird grundsätzlich immer nach der Variante
erstellt,
die für den Antragsteller am günstigsten ist.
Baumann erinnert die Betroffenen gleichzeitig daran, dass die
Fristen für
die strafrechtliche, die verwaltungsrechtliche und die
berufsrechtliche
Rehabilitierung Ende dieses Jahres auslaufen. Im Bundestag werde er
sich
zwar mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine
Verlängerung der Frist
über den 31.12.2001 hinaus einsetzen. Da nach derzeitiger
Rechtslage
aber eine Verjährung der Rehabilitationsansprüche droht,
empfiehlt
Baumann allen Betroffenen, die noch keinen Antrag auf
strafrechtliche
und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt haben, dies
jetzt zu
tun. Auch die für die Rentenansprüche bedeutsame
berufliche
Rehabilitierung kann in Sachsen nur noch bis zum Jahresende
beim
Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales in
Chemnitz beantragt
werden. Um einen Verfall von Rentenansprüchen nach Ablauf
dieser Frist
zu vermeiden, werden laut Auskunft des sächsischen
Sozialministeriums
die Rentenversicherungsträger allerdings noch bis 2006
Verfolgungsschicksale prüfen und beim Rentenbescheid
berücksichtigen.