Stasi-Opfer: Rehabilitierung
                                                                           Berlin, 11.12.01
Rehabilitierungsgesetze:
 
Fristverlängerung für SED-Opfer in letzter Minute
Erfolgreiche Initiative von Sachsen und Thüringen

 

 

Kurz vor ihrem Auslaufen am 31. Dezember 2001 werden die drei Rehabilitierungsgesetze für SED-Opfer nun doch um zwei Jahre bis zum 31.12. 2003 verlängert. Das beschloss am 6. Dezember der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach einer entsprechenden Initiative von Sachsen und Thüringen. Dem Vermittlungsergebnis wird der Bundestag in dieser Woche zustimmen. „Damit hat der Bundesrat erneut im Sinne der Opfer des DDR-Unrechts gehandelt und die Verfristung ihrer Ansprüche verhindert“, kommentiert MdB Günter Baumann das Vermittlungsergebnis.

Der Vorgang erinnere an den Sommer dieses Jahres, als eine Nachbesserung der Renten für Verfolgte des SED-Regimes erst von SPD und Grünen im Bundestag abgelehnt worden war, dann aber ebenfalls durch eine sächsisch-thüringische Initiative in der Länderkammer schließlich doch noch durchgesetzt werden konnte. Baumann: „Der Bundesrat  hat sich wieder einmal als wertvolles Korrektiv der Berliner Regierungspolitik erwiesen“.

Noch im November waren alle Bemühungen der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion, die Fristen für die verwaltungsrechtliche, die berufsrechtliche und die strafrechtliche Rehabilitierung von SED-Opfern zu verlängern, am Widerstand der rotgrünen Mehrheit im Parlament gescheitert.