Stasi-Opfer: Rehabilitierung
Berlin, 22.02.2002


Frage von MdB Günter Baumann an die Bundesregierung:
Kritik an Bearbeitungsstau bei DDR-Opferrenten
Regierung verspricht zu handeln


Die neue Rentenberechnung für Verfolgte des SED-Regimes, die der Gesetzgeber im Juni 2001 beschlossen hat, wird voraussichtlich erst im
Sommer diesen Jahres von den Rentenversicherungsträgern voll umgesetzt werden können, weil das hierfür erforderliche Computerprogramm noch in der Entwicklungsphase ist.

In Einzelfällen wollen die Rentenversicherer aber die Berechnung manuell vorziehen. Das ergab eine Frage des Bundestagsabgeordneten Günter Baumann (CDU) an die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch. Anlass waren zahlreiche Klagen Betroffener, die von den Rentenversicherern die Nachricht erhalten hatten, dass ihre Anträge derzeit nicht bearbeitet werden können.

Im Bundestag erklärte Baumann, dass es den Verfolgten kaum zu vermitteln sei, dass die Überprüfung ihrer Bescheide immer noch auf sich warten lasse, während SED- und Stasi-Funktionäre bereits ihre ebenfalls im Juni 2001 beschlossene Rentenerhöhung erhalten. Staatssekretär Gerd Andres (SPD) begründete dies mit der kurzfristigen Verabschiedung der Opfer-Regelung, die den Rentenversicherern nicht den üblichen Verwaltungsvorlauf gelassen habe. Andres versprach, dass die Regierung bei Rentenversicherungsträgern, die selbst dringende Einzelfälle nicht bearbeiten, "intervenieren" werde.