Berlin, 18.5.2001
Rotgrün erhöht
Stasirenten und verweigert
Ehrenpension für DDR-Verfolgte
Als eine „Ohrfeige für die politisch Verfolgten des SED-Regimes“ bezeichnet MdB Günter Baumann (CDU), was der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat: nachdem die rotgrüne Mehrheit zunächst eine Ehrenpension für SED-Opfer abgelehnt hatte, billigten SPD und Grüne anschließend eine Rentenerhöhung für ehemalige MfS- und SED-Funktionäre. Das Gesetz belastet die öffentlichen Haushalte insgesamt mit Nachzahlungen von über einer Milliarde Mark sowie jährlichen Mehraufwendungen von 435 Millionen.
Zahlreiche Bürger aus dem Wahlkreis Annaberg-Stollberg-Zschopau haben in den vergangenen Wochen in Baumanns Sprechstunden ihren Unmut über die geplante Rentenerhöhung für ‚staatsnahe Bedienstete‘ der DDR geäußert. Für viele ist es schwer nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung zu diesem Schritt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezwungen war. Dieses hatte die Gleichbehandlung auch der „systemnahen“ Sonderrenten der DDR gefordert. Ihre bisherige Begrenzung war verfassungswidrig.
Den Antrag auf eine Ehrenpension von 1000,- Mark für die Verfolgten und Inhaftierten des SED-Regimes hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht. „Wenn schon die Gleichbehandlung auch der Täterrenten rechtsstaatlich geboten ist“, begründet MdB Baumann (CDU) die Initiative, „so ist es doch eine moralische Pflicht, das Leid und den Mut der Opfer besonders zu würdigen. Mit der Weigerung von Rotgrün entsteht eine unerträgliche Schieflage und wird der Widerstand gegen Stasi und SED verhöhnt.“