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1972 ff. - Wann beginnt das Leben? Der §218

Anfang des Jahrhunderts, als die Frauen das aktive Wahlrecht fordern, bildet sich eine große Frauenbewegung. In den 70er Jahren entzündet sich ihr Kampf um gesellschaftliche Gleichberechtigung an der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser ist in der Bundesrepublik nach §218 Strafgesetzbuch strafbar.

In der DDR hingegen verabschiedet die Volkskammer am 9. März 1972 ein Gesetz (erstmals mit Gegenstimmen der Blockpartei CDU), wonach die Frauen über den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche selbst entscheiden können. Diese sogenannte Fristenlösung wird daraufhin auch in der Bundesrepublik diskutiert.

Frauen haben sich in der Berliner Innenstadt an den Zaun gekettet.
Einen Tag vor der Urteilsverkündung hat sich eine Gruppe von zehn Frauen vor dem Bundesverwaltungsgericht in der Berliner Innenstadt an den Zaun gekettet, um gegen den Abtreibungsparagraphen zu demonstrieren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 25. Februar 1975 in Karlsruhe die Fristenregelung (straffreie Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft), die im Zuge der Reform des Abtreibungsparagraphens 218 eingeführt werden sollte, für verfassungswidrig.
Bild: dpa-Bildarchiv

Selbstbestimmungsrecht der Frauen oder Schutz des ungeborenen Lebens? Die gegensätzlichen Standpunkte der Bundestagsabgeordneten gehen quer durch alle Fraktionen. Nach eindringlichen Debatten setzt sich das Fristenmodell 1974 knapp durch.

Dies ist allerdings noch lange nicht das letzte Wort: Am 25. Februar 1975 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bayern und Baden-Württemberg die Neuregelung des §218 für verfassungswidrig. Die Begründung: Die Fristenlösung beachte nicht genügend das Grundgesetzgebot auf Schutz des werdenden Lebens.

Im Mai 1976 regeln die Abgeordneten den §218 neu. Demnach ist eine Abtreibung aus bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen straffrei, wenn sie vom Arzt durchgeführt wird (Indikationsmodell). Die Wiedervereinigung erfordert jedoch abermals eine Neuregelung.

Im Jahr 1976 wird auch im Bundestag die Reform des Ehe- und Familienrechts abgeschlossen: Ein bedeutender Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter im privaten Leben.

Neben den inneren Reformen ist das zweite große politische Vorhaben, das der Bundestag Anfang der 70er Jahre zu bewältigen hat, die neue Ostpolitik.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 7. Wahlperiode (1972 - 1976)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1970_2
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