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Wahlen
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1848/49 Die Nationalversammlung in Frankfurt

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Sitzung der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 16.9.48
zeitgenössischer kolorierter Holzstich
Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz
Die "Deutsche Verfassungsgebende Nationalversammlung" von 1848 ist das erste demokratisch gewählte Parlament für Deutschland. Seine wichtigsten Ziele sind die Erarbeitung einer freiheitlichen Verfassung, die Grundrechte verbrieft, und die Einsetzung einer nationalen Regierungsgewalt.

Im Dezember 1848 wird ein Grundrechtekatalog für alle Deutschen beschlossen. Er enthält unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Presse- und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Freiheit der Person.

Erst im März 1849 wird eine Deutsche Reichsverfassung verabschiedet.

Sie sah einen Reichstag bestehend aus Volkshaus und Staatenhaus vor. Die Mitglieder des Volkshauses sollten nach dem Prinzip der Mehrheitswahl in gleicher, geheimer und direkter Abstimmung gewählt werden.

Wahlberechtigt waren danach alle männlichen Deutschen mit einem Alter von mindestens 25 Jahren, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte waren.

Schon wenig später scheitert die Paulskirchenversammlung jedoch. Der zum Erbkaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. schlägt die Krone aus. Außerdem hebt er die Mandate der preußischen Abgeordneten auf. Schließlich wird das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament von württembergischem Militär gewaltsam aufgelöst.

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Die Delegation der Deutschen Verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Führung des Präsidenten Eduard Simson bietet König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Erbkaiserwürde an.
Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1848b
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