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Wahlen
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1994 - Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer

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EU-Ausländer nehmen an einer Kommunalwahl teil (dpa-Bild)

Mit der Umsetzung des Maastrichter EU-Vertrages in deutsches Recht wird den in Deutschland wohnenden EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht gewährt. Sie können ab diesem Zeitpunkt die Gemeindevertretungen mitbestimmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1994
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