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15. Wahlperiode
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Petitionsausschuss ist 50 Jahre alt

Am 14. Oktober 1949, fand die erste Sitzung des anfangs als 'Ausschuss für Petitionen' bezeichneten Gremiums vormittags im Fraktionszimmer der SPD im Bundeshaus in Bonn statt. Da Mitte Oktober 1999 eine Tagung der Interparlamentarischen Union (IPU) stattfand, wurde dem fünfzigjährigen Jubiläum offiziell am 27. Oktober in einer Feierstunde auf Einladung des Bundestagspräsidenten im Reichstagsgebäude gedacht.

Dabei unterstrich Bundestagspräsident Thierse, welch hohe Bedeutung er dem Petitionswesen in Deutschland beimisst. Für Parlament und Regierung sei das Petitionsrecht "des Volkes Stimme". Hier erführen sie von dringend zu lösenden Problemen, von konkreten Missständen und von Schwierigkeiten des Einzelnen bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze. Dem Bürger wiederum werde deutlich, dass der Staat sich um seine Anliegen kümmere. Damit beteilige sich der Petent aktiv am politischen Geschehen, indem er sich an das Parlament wende. Thierse dankte ausdrücklich den jetzigen und früheren Mitgliedern des Ausschusses und würdigte auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes.

Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth bezeichnete den Petitionsausschuss als ein Instrument der Integration, durch dessen Tätigkeit Bürger individuell erfahren könnten, wie sich der Gesetzgeber und auch der Staat um ihre Anliegen und von ihnen vorgebrachte Themen kümmere. Die direkte Erreichbarkeit, die Autorität des Parlaments sowie das entgegengebrachte Vertrauen zeige, wie wichtig Petitionsausschüsse seien. Frau Süssmuth sah darin ein gutes Zeichen für eine gesunde Demokratie, forderte aber dennoch mehr Transparenz und Öffentlichkeit im Beratungs- und Beschlussverfahren des Gremiums sowie eine stärkere Unterstützung der Arbeit des Ausschusses durch das Plenum des Deutschen Bundestages.

Der frühere SPD-Partei-und Fraktionschef Hans-Jochen Vogel blickte in seiner Festrede auf die Geschichte des Ausschusses zurück und regte an, die Rechte und Befugnisse des Petitionsausschusses zu erweitern. Er verwies dabei auf Regelungen des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, der das Recht habe, auch ohne Vorliegen einer Eingabe im Wege der Selbstbefassung tätig zu werden, wenn wichtige Umstände das erforderten und in sinngemäßer Anwendung der Strafprozeßordnung befugt sei, das Erscheinen und die Aussage von Beteiligten zu erzwingen und Zeugen und Sachverständige zu vereidigen. Ferner sei zu überlegen, ob man bei Massenpetitionen mit mindestens 50.000 Unterschriften den Petenten nicht zumindest ein Recht auf Anhörung im Ausschuss einräumen solle.

In den 50 Jahren seines Bestehens standen dem Petitionsausschuss insgesamt sieben Vorsitzende vor, fast ausnahmslos Frauen. Überwiegend befand sich der Ausschussvorsitz in den Händen der jeweiligen Opposition, da der Petitionsausschuss Kontrollfunktionen gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen hat. Derzeitige Vorsitzende des mit 29 Abgeordneten besetzten Gremiums ist Frau Heidemarie Lüth, mit der zum ersten Mal eine Abgeordnete der PDS-Fraktion einen Ausschuss des Deutschen Bundestages leitet.

Seit 1949 sind ca. 4,5 Millionen Eingaben (nominal alle Unterschriften) an den Deutschen Bundestag und seinen Petitionsausschuss gerichtet worden. Die hohe Zahl verdeutlicht, dass sich viele Menschen gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes mit einer Bitte zur Änderung von Verwaltungsvorschriften und Gesetzesbestimmungen oder Beschwerden über das Handeln von Verwaltungsstellen des Bundes unmittelbar an das Parlament wenden. Schließlich ist das Petitionsrecht ein Grundrecht, das allen Menschen zusteht: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden ("Petitionen") an die Volksvertretung zu wenden.

Zuständig ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für Angelegenheiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen oder die Verwaltung des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts betreffen.

Er ist verpflichtet, die eingehenden Petitionen zu beraten und dem Plenum des Deutschen Bundestages dazu eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Damit der Ausschuss seine Aufgaben erfüllen kann, sind die Bundesbehörden verpflichtet, ihm Auskunft zu geben. Im Rahmen seiner Befugnisse kann er aber auch Vertreter der Bundesregierung zur Befragung vorladen, Akten beiziehen, Sachverständige anhören oder Ortsbesichtigungen vornehmen.

Unterstützung bei ihrer Arbeit erhalten die Mitglieder des Petitionsausschusses durch die Unterabteilung Petitionen und Eingaben der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Juristen erarbeiten Vorschläge für die Sachaufklärung und die Bearbeitung der Eingaben.

Inhaltlich bieten die Zuschriften an das Parlament einen Querschnitt dessen, was den Menschen von 1949 bis heute das Leben schwer macht und was sie verändert haben wollen. In den ersten Jahren seines Bestehens erreichten den Petitionsausschuss schwerpunktmäßig Eingaben, die sich mit den Problemen der Nachkriegszeit und den Kriegsfolgen befassten. Dabei ist bemerkenswert, dass auch heute wieder Fragen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts eine große Anzahl von Petitionen betreffen. Ein großer Teil der Petitionen hat mit individuellen Anliegen, mit persönlich erfahrenen Benachteiligungen und Härten zu tun, etwa bei Problemen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherungsträger (z.B. der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), der Bundeswehr oder dem Auswärtigen Dienst (Botschaften), wobei solche Einzelpetitionen bereits häufig Gesetzgebungsdefizite aufdecken.

Das Petitionsrecht bietet aber auch die Möglichkeit, durch politische Anregungen und Forderungen Einfluss zu nehmen. Viele Menschen sehen im Petitionsrecht durchaus eine Möglichkeit, mit einer Bitte zur Gesetzgebung ihre Vorstellungen an den Deutschen Bundestag weiterzugeben. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses oft da anfängt, wo Justitia und Verwaltungsstellen an die Rechtslage gebunden sind und den Betroffenen gerade deshalb nicht geholfen werden konnte. Im Petitionsausschuss ist der Deutsche Bundestag jedenfalls wirklich und buchstäblich für den Einzelnen da, und es sind nicht wenige, die das nutzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/petitionsausschuss_05_jahre
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