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Startseite > PARLAMENT > Interparlamentarische Gremien > Parlaments-Präsidenten-Konferenz > Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments, 22. bis 24. Mai 2003 in Athen >
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Konferenz der Parlamentspräsidenten aus den G 8-Staaten am
8. und 9. September 2003 in Paris

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nahm auf Einladung des Präsidenten der Assemblée nationale, Jean-Louis Debré, am 8. und 9. September 2003 an der Konferenz der Parlamentspräsidenten der sogenannten G 8-Staaten teil. Die Parlamentspräsidenten aus Frankreich, Kanada, den USA, Italien, Japan, Russland, Großbritannien und Deutschland behandelten in Arbeitssitzungen die Themen "Kontrollfunktionen des Parlaments" sowie "Die Politikfinanzierung".

In seinem Beitrag für den Informationsaustausch über "die Kontrollfunktionen des Parlaments" erläuterte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die starke Position der Untersuchungsausschüsse in Deutschland und das ebenso starke Recht der Opposition. Nicht übersehen werde dürfe dabei allerdings die Gefahr der "Fortsetzung des Wahlkampfs mit anderen Mitteln". Darüber hinaus erwähnte der Präsident die zahlreichen Gremien außerhalb des Parlaments, wie etwa die Zuwanderungskommission, die Bundeswehrreformkommission oder die Rentenreformkommission. Zuweilen werde Klage geführt, dies könne eine Entmachtung des Parlaments bedeuten. Solange jedoch das Parlament entscheide, seien solche Klagen unbegründet.

Der französische Parlamentspräsident Jean-Louis Debré griff dieses Argument auf und nannte die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 43 Abs. 1 GG ebenso wie die Tatsache, dass der Vorsitzende des Haushaltsausschusses ein Mitglied der Opposition sei. Er unterstrich die Bedeutung der Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland.

Der zweite Sitzungsteil befasste sich mit dem Thema der "Politikfinanzierung". Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erläuterte in seinem Beitrag den Inhalt von Artikel 21 Absatz 1 Satz 4 GG und unterstrich die Pflicht der Parteien, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft zu geben. Er legte den Unterschied zwischen öffentlichen Zuwendungen an die politischen Parteien und an die Fraktionen, d.h. zwischen Politikfinanzierung und Parteienfinanzierung, dar. Bei den Mitteln für die Fraktionen gebe es einen Bonus für die Oppositionsfraktion. Er verwies auf seine Zuständigkeit bei Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichts der Parteien ebenso wie auf Sanktionen bei einem Verstoß der Parteien gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/ppk/ppk_akt-konf/g8_ppk/
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