Deutscher Bundestag
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Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft in der VDPP

Mitglied der VDPP kann werden, wer ihre Ziele unterstützt - insbesondere Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages und Mitarbeiterinnen der Fraktionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Vereinigung).

Das hier hinterlegte Antragsformular kann ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/deu_poln/mitglied
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