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Wahl 2002
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Ausländerwahlrecht, kommunales

Als Bestandteil des integrationspolitischen Gesamtkonzepts der neuen Bundesregierung sieht die Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 im Abschnitt IX.7 die Einführung eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts vor. Dieses soll - abweichend von der in Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG getroffenen Regelung - auch Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten gewährt werden, die auf Dauer im Bundesgebiet leben. Die gesetzestechnische Umsetzung dieses Vorhabens macht eine Grundgesetzänderung (Anpassung des Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG) erforderlich, die nach Art. 79 Abs. 2 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf. Angesichts dieser qualifizierten Mehrheitsanforderungen kann eine entsprechende Gesetzesinitiative nur im parteiübergreifenden Konsens beschlossen werden.

Quelle: Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren, "Lexikon"

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahl2002/aend_wahlrecht/ausl_komm
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