Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Wehrbeauftragter >
15. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Informationen zum Jahresbericht

Der Wehrbeauftragte ist verpflichtet, jeweils für ein Kalenderjahr dem Bundestag einen Gesamtbericht (Jahresbericht) zu erstatten. Für die inhaltliche Gestaltung des Berichtes sind ihm nähere Vorgaben nicht gemacht worden. Die Art der Berichterstattung hat sich deshalb an dem ihm von der Verfassung übertragenen Auftrag, nämlich Kontrollorgan und Petitionsinstanz zu sein, zu orientieren. Dies hat zur Folge, dass sich der Bericht überwiegend mit negativen Erscheinungen in den Streitkräften zu befassen hat. Die bisherigen Amtsinhaber haben daher stets den Bericht in erster Linie als einen "Mängelbericht" verstanden. Er ist kein Bericht über den Gesamtzustand der Bundeswehr.
Adressat des Jahresberichtes ist das Parlament. Der Bericht wird im ersten Quartal eines jeden Jahres dem Präsidenten des Bundestages zugeleitet und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Parlament überweist den Bericht an den Verteidigungsausschuß, der den Bundesminister der Verteidigung auffordert, zu dem Bericht Stellung zu nehmen. Liegt die Stellungnahme vor, wird der Bericht im Verteidigungsausschuß beraten, wobei der Bundesminister der Verteidigung und der Wehrbeauftragte ihre Auffassungen verdeutlichen und ergänzen können. Die Beratungen enden mit dem Bericht des Verteidigungsausschusses und einer Beschlußfassung, die dem Plenum zur öffentlichen Beratung zugeleitet wird. Bei dieser Beratung wird dem Wehrbeauftragten das Wort erteilt, wenn dies aus der Mitte des Parlamentes verlangt wird. Dies ist regelmäßig der Fall.
In seiner Stellungnahme zum Jahresbericht äußert sich der Bundesminister der Verteidigung auch zu den Maßnahmen, die zur Beseitigung der von dem Wehrbeauftragten festgestellten Mängel erforderlich sind. Über den Stand der Verwirklichung dieser Maßnahmen läßt sich das Parlament ein Jahr später erneut berichten.
Der Wehrbeauftragte kann darüber hinaus dem Deutschen Bundestag oder dem Verteidigungsausschuß auch Einzelberichte vorlegen.

Jahresberichte zum Download (1995 - 2003)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/08_145jb
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion