Informationen zum Jahresbericht
Der Wehrbeauftragte ist verpflichtet, jeweils für ein
Kalenderjahr dem Bundestag einen Gesamtbericht (Jahresbericht) zu
erstatten. Für die inhaltliche Gestaltung des Berichtes sind
ihm nähere Vorgaben nicht gemacht worden. Die Art der
Berichterstattung hat sich deshalb an dem ihm von der Verfassung
übertragenen Auftrag, nämlich Kontrollorgan und
Petitionsinstanz zu sein, zu orientieren. Dies hat zur Folge, dass
sich der Bericht überwiegend mit negativen Erscheinungen in
den Streitkräften zu befassen hat. Die bisherigen Amtsinhaber
haben daher stets den Bericht in erster Linie als einen
"Mängelbericht" verstanden. Er ist kein Bericht über den
Gesamtzustand der Bundeswehr.
Adressat des Jahresberichtes ist das Parlament. Der Bericht wird im
ersten Quartal eines jeden Jahres dem Präsidenten des
Bundestages zugeleitet und als Bundestagsdrucksache
veröffentlicht. Das Parlament überweist den Bericht an
den Verteidigungsausschuß, der den Bundesminister der
Verteidigung auffordert, zu dem Bericht Stellung zu nehmen. Liegt
die Stellungnahme vor, wird der Bericht im
Verteidigungsausschuß beraten, wobei der Bundesminister der
Verteidigung und der Wehrbeauftragte ihre Auffassungen
verdeutlichen und ergänzen können. Die Beratungen enden
mit dem Bericht des Verteidigungsausschusses und einer
Beschlußfassung, die dem Plenum zur öffentlichen
Beratung zugeleitet wird. Bei dieser Beratung wird dem
Wehrbeauftragten das Wort erteilt, wenn dies aus der Mitte des
Parlamentes verlangt wird. Dies ist regelmäßig der
Fall.
In seiner Stellungnahme zum Jahresbericht äußert sich
der Bundesminister der Verteidigung auch zu den Maßnahmen,
die zur Beseitigung der von dem Wehrbeauftragten festgestellten
Mängel erforderlich sind. Über den Stand der
Verwirklichung dieser Maßnahmen läßt sich das
Parlament ein Jahr später erneut berichten.
Der Wehrbeauftragte kann darüber hinaus dem Deutschen
Bundestag oder dem Verteidigungsausschuß auch Einzelberichte
vorlegen.