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Thema: Datenschutz und Informationsfreiheit

 
16.10.2002, 14:43 Uhr

treczoks
Posts: 117

quote:
Original von moderator:
Die Verwaltung soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb bringen wir ein Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden ein, das dem Grundsatz des freien Zugangs zu öffentlichen Daten und Akten Geltung verschafft.

Ein schöner Traum. Diese Situation wäre wirklich wünschenswert: Die öffentliche Verwaltung muss alles offen legen, ausser in begründeten Einzelfällen. Aber wahrscheinlich wird das am Ende so aussehen, dass Akteneinsicht frühestens 40 Jahre nach dem Tod des letzten an dem Vorgang beteiligten Beamten möglich wäre, wenn man sich denn erfolgreich durchklagt, und niemand Einspruch (formlos, muss nicht begründet werden) einlegt.

Dass die Behörden unter allen Umständen laufende Verfahren unter dem Mantel des Schweigens verstecken wollen, macht jede Initiative auf dieser Basis wertlos: Selbst wenn man etwas entdeckt, das von Kopf her stinkt, die Verträge sind unterschrieben, alles ist gegessen, der Beamte, der den Mist verbockt hat, ist nicht haftbar zu machen, und die Bestechungen sind längst verjährt.

Für alle anderen Fälle lassen sich die Verwaltungen andere Ausreden einfallen. Da wird der sonst so lästige Datenschutz auf einmal Grundprinzip, oder die innere Sicherheit steht auf dem Spiel.

Hier muss mit großem Werkzeug hantiert werden. Wenn der Staat zögert oder nur halbe Sachen macht, wird das ganze ein Papiertiger werden, und das könenn wir uns nicht leisten.
16.10.2002, 12:50 Uhr

moderator
Posts: 60
[Moderator]

Text der Koalitionsvereinbarung 2002, S. 67.

"Wir werden das Datenschutzrecht auf der Grundlage der Vorarbeiten der
14. Legislatur umfassend reformieren.
Der Schutz der Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird erstmals in einem eigenen Gesetz verankert.

Die Verwaltung soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb bringen wir ein Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden ein, das dem Grundsatz des freien Zugangs zu öffentlichen Daten und Akten Geltung verschafft. Wir wollen das Petitionsrecht, über die Lösung individueller Anliegen hinaus, zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgestalten."

Quelle: Koalitionsvertrag


 
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