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      Zwischenruf: Anhörungen ausweiten
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Thema: Zwischenruf: Anhörungen ausweiten

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12.09.2002, 11:52 Uhr

angelamarquardt
Posts: 15


Was die Debatte zum Jugendschutzgesetz betrifft: Es gab eine Anhörung zu diesem Gesetz und auch die Jugendlichen waren beispielsweise durch die Bundesschülervertertung vertreten.

Das fand ich übrigens wirklich sehr gut! Nur leider hat man auf die klugen Ausführungen der BSV-Vertreterin nicht gehört...!


Was den Vorschlag der Ausweitung von Anhörungen anbelangt, so haben wir uns eingesetzt für die ergänzende Durchführung von 'Online-Anhörungen' zu bestimmten Gesetzentwürfen.


Da haben Sie uns natürlich ganz auf Ihrer Seite, lieber Herr Tauss!

Angela Marquardt

http://www.angela-marquardt.de



[ Dieser Beitrag wurde von angelamarquardt am 12.09.2002 editiert. ]
12.09.2002, 11:42 Uhr

joergtauss.mdb
Posts: 17

quote:
Original von hansa07:
Es leuchtet ein, dass unser System der repräsentativen Demokratie nicht schon deshalb in eine direkte Demokratie verwandelt werden darf, weil das Internet neue Abstimmungsmöglichkeiten eröffnet. Wenn aber die Abgeordneten weiterhin die Regeln (Gesetze) bestimmen und dafür die Verantwortung tragen sollen, sollten sie alle Möglichkeiten nutzen, ihre Entscheidungen auf eine möglichst gesicherte Grundlage zu stellen. An dieser Stelle eröffnet das Internet m.E. wirklich neue Möglichkeiten, die Expertise von Betroffenen und aus anderen Gründen qualifizierten Bürgern in die Ausschussberatungen einzubeziehen. Das wäre durchaus auch mit Jugendlichen möglich. Nur als Beispiel: Wäre es nicht sinnvoll gewesen, zum Thema Jugendschutz bei Computerspielen (nach Erfurt) einmal junge Menschen anzuhören, die diese Spiele tatsächlich spielen? Die Debatte im Parlament war jedenfalls reichlich unqualifiziert.

[...]

Welche Überlegungen gibt es im Bundestag, Anhörungen von Bürgern auszuweiten?

Was die Debatte zum Jugendschutzgesetz betrifft: Es gab eine Anhörung zu diesem Gesetz und auch die Jugendlichen waren beispielsweise durch die Bundesschülervertertung vertreten.

Was den Vorschlag der Ausweitung von Anhörungen anbelangt, so haben wir uns eingesetzt für die ergänzende Durchführung von 'Online-Anhörungen' zu bestimmten Gesetzentwürfen. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass die Informationen zu allen Phasen der Gesetzgebung - also vom Gesetzentwurf über die Änderungsanträge etc. - auch im Netz zu finden sein müssten. Einige Ausschüsse des Bundestages tun dies bereits in hervorragender Art und Weise.

Jörg Tauss



[ Dieser Beitrag wurde von joergtauss.mdb am 12.09.2002 editiert. ]

[ Dieser Beitrag wurde von joergtauss.mdb am 12.09.2002 editiert. ]
12.09.2002, 11:30 Uhr

hansa07
Posts: 1

Es leuchtet ein, dass unser System der repräsentativen Demokratie nicht schon deshalb in eine direkte Demokratie verwandelt werden darf, weil das Internet neue Abstimmungsmöglichkeiten eröffnet. Wenn aber die Abgeordneten weiterhin die Regeln (Gesetze) bestimmen und dafür die Verantwortung tragen sollen, sollten sie alle Möglichkeiten nutzen, ihre Entscheidungen auf eine möglichst gesicherte Grundlage zu stellen. An dieser Stelle eröffnet das Internet m.E. wirklich neue Möglichkeiten, die Expertise von Betroffenen und aus anderen Gründen qualifizierten Bürgern in die Ausschussberatungen einzubeziehen. Das wäre durchaus auch mit Jugendlichen möglich. Nur als Beispiel: Wäre es nicht sinnvoll gewesen, zum Thema Jugendschutz bei Computerspielen (nach Erfurt) einmal junge Menschen anzuhören, die diese Spiele tatsächlich spielen? Die Debatte im Parlament war jedenfalls reichlich unqualifiziert.

Abgeordnete sind Experten darin, Mehrheiten zu organisieren und Entscheidungen zu treffen. Das sollte weiterhin ihre Verantwortung und Aufgabe bleiben. Vor der Entscheidung die Erfahrungen der Bürger stärker einzubeziehen, wäre jedoch ein Gewinn für die Demokratie, ohne dabei vom repräsentativen System abzuweichen.

Welche Überlegungen gibt es im Bundestag, Anhörungen von Bürgern auszuweiten?
 
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