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Thema: Telefonüberwachung überprüfen

 
16.10.2002, 15:53 Uhr

treczoks
Posts: 117

quote:
Wir werden die Telefonüberwachung überprüfen , insbesondere den Deliktkatalog in § 100a StPO und werden die entsprechenden Verfahren überarbeiten.

Genau. Veröffentlicht doch einfach mal, wieviele Schwere Verbrechen seit dem großen Lauschangriff mehr als vorher aufgeklährt oder verhindert werden konnten. Und dann lasst uns mal mitreden...

quote:
Dazu werden wir unter anderem prüfen, ob die Anordnung der Telefonüberwachung dem Ermittlungsrichter vorbehalten werden soll und die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Richter berichten muss."

Es zeigt wenig rechtstaatlichen Geist, wenn man den Staatlichen Einbruch in die intimste Sphäre des Bürgers nicht schärfsten Auflagen unterstellt. Richterlicher Beschluss zur Durchführung von Lauschangriffen auch im Falle, dass es mal zeitlich eng wird, und auf jedenfall peinlich genaue regelmässige Kontrolle der Ergebnisse durch ein Richtergremium sind hier das Minimum. Auch wenn das den "Berechtigten Behörden" lästig erscheint.
Auch sollte fahrlässiges oder gar vorsätzliches Belauschen von Unschuldigen der Schwere dieses Verbrechens folgend geahndet werden, und nicht als Lappalie behandelt werden.

[ Dieser Beitrag wurde von treczoks am 16.10.2002 editiert. ]
16.10.2002, 13:09 Uhr

moderator
Posts: 60
[Moderator]

Koalitionsvereinbarung, S. 68

"Wir werden die Telefonüberwachung überprüfen , insbesondere den Deliktkatalog in § 100a StPO und werden die entsprechenden Verfahren überarbeiten. Dazu werden wir unter anderem prüfen, ob die Anordnung der Telefonüberwachung dem Ermittlungsrichter vorbehalten werden soll und die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Richter berichten muss."

Quelle: Koalitionsvertrag
 
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