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Thema: Einführung

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11.09.2002, 15:28 Uhr

treczoks
Posts: 117

quote:
Original von cobalt:
ich darf die herren und damen in bundesrat und bundesregierung dann mal darauf hinweisen, dass es in der bundesrepublik deutschland ein grundgesetz gibt, das die grundlage unseres staates darstellt.

Wann hat das die Damen und Herren im Bundestag zuletzt gekratzt? Das zitierte Gesetz interessiert die doch genausowenig, wie

quote:
GG §3 Absatz 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Siehe: Rasterfahndung seit dem 09.11.: Zugehörigkeit zum Islam ist ein Filterkriterium - wenn das kein Verstoß gegen GG§3,3 ist, was ist es dann? Oder

quote:
GG §38 Absatz 1
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ich sage: "Parteilisten". Man kann nur die Leute in den Bundestag wählen, die in ihrer Partei ausgewählt worden sind, und sie sind in allererster Linie Vertreter ihrer Partei, und erst kurz vor der nächsten Wahl tun sie so, als würden sie uns vertreten...

Ich sage: "Fraktionszwang". Im Extrem könnte man sagen, dass die einzigen Entscheidungen, die in den letzten Legislaturperioden rechtsstaatlich einwandfrei und grundgesetzkonform getroffen worden sind, die Frage nach dem Berlinumzug und §218 StGB sind - wobei beide Entscheidungen nicht meine persönliche Zustimmung finden. Denn das sind - korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege - die einzigen Entscheidungen, die in den letzten Jahren ohne Fraktionszwang gefallen sind, und nur auf der Entscheidung des Abgeordneten beruhen.
11.09.2002, 15:01 Uhr

cobalt
Posts: 2

quote:
Original von moderator:
Vor dem Hintergrund des 11. Septembers hat der Bundesrat hat einen
Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass sowohl im Bereich der
klassischen Telekommunikation (Festnetz, Handy, SMS, Fax) als auch im
Internet alle verfügbaren Daten auf Vorrat gespeichert werden sollen.
Zweck soll es sein, dafür zu sorgen, dass die Geheimdienste und
Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall Daten vorfinden, auf die sie
zugreifen können. Einzelheiten sollen nicht auf gesetzlicher Ebene
festgeschrieben, sondern von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt werden.



ich darf die herren und damen in bundesrat und bundesregierung dann mal darauf hinweisen, dass es in der bundesrepublik deutschland ein grundgesetz gibt, das die grundlage unseres staates darstellt. diese grundgesetz enthaelt unter anderem einen artikel, der sich ziemlich eindeutig zu diesem ansinnen aeussert:

| Artikel 10
|
| (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
| unverletzlich.
|
| (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
| werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
| demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung
| des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie
| dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des
| Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
| Organe und Hilfsorgane tritt.

darin lese ich nichts von "rechtsverordnungen", im gegenteil: beschraenkungen duerfen nur auf grund eines gesetzes angeordnet werden.
des weiteren kann mir nicht vorstellen, dass die intention beim verfassen des zweiten absatzes war, dem gesetzgeber die verabschiedung eines gesetzes zu erlauben, das absatz 1 vollstaendig ad absurdum fuehrt.


mfg
59cobalt
--
"Those who would give up liberty for a little temporary safety
deserve neither liberty nor safety, and will lose both"
--Benjamin Franklin

[ Dieser Beitrag wurde von ansgar wiechers am 11.09.2002 editiert. ]
11.09.2002, 10:31 Uhr

opak
Posts: 17

Da kann man nicht viel zu sagen: weltfremd und sehr "chinesisch". Auch entsprechend bisheriger Regelungen werden nur ganz bestimmte Informationen gespeichert. Wenn die Menschen von jeder Information annehmen müssen, daß sie dauerhaft ist, werden sie nicht mehr reden oder in einer Art, die für einen Überwachungsstaat typisch wäre.
11.09.2002, 08:55 Uhr

treczoks
Posts: 117

Der Polizei und den Geheimdiensten würde es ja auch nützen, wenn sie wüsste, welcher Bürger sich wann und wo aufhält oder in den letzen Jahren aufgehalten hat. Damit könnte man die allso beliebten Buhmänner (Terroristen, Kinderschänder) sogar noch besser fassen, als mit der Vorratsdatenspeicherung im Netz. Trotzdem fordert das keiner. Warum? Weil selbst der dümmste Bürger einsieht, dass das a) nicht machbar ist, und dass das b) einen ungeheuerlichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

Leider gibt es nicht genug gebildete PR-Resourcen in Deutschland, um die Ungeheuerlichkeit der Forderung nach Datenhaltung dem Volk klar zu machen. Der Staat informiert nur darüber, dass man mit dieser so tollen Vorratspeicherung mehr Sicherheit erreichen kann, und tutet diese Desinformation in alle Kanäle, damit das ja jeder druckt und sendet. Aber die Grundrechtlichen Konsequenzen, also das totale Aushebeln der Kommunikationsfreiheit, und die Sicherheitsprobleme bei solchen Daten, die bleiben unerwähnt, da wird sogar gemauert, als ginge es um Beamtenarbeitsplätze...
10.09.2002, 23:42 Uhr

uli.bode
Posts: 3

Eine entsprechende Rechtsverordnung würde vermuten lassen dass demnächst auch Speicherpflicht für das gesprochene Wort bestehen würde.

--
http://www.spd-web.de
10.09.2002, 19:37 Uhr

moderator
Posts: 60
[Moderator]

Vor dem Hintergrund des 11. Septembers hat der Bundesrat hat einen
Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass sowohl im Bereich der
klassischen Telekommunikation (Festnetz, Handy, SMS, Fax) als auch im
Internet alle verfügbaren Daten auf Vorrat gespeichert werden sollen.
Zweck soll es sein, dafür zu sorgen, dass die Geheimdienste und
Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall Daten vorfinden, auf die sie
zugreifen können. Einzelheiten sollen nicht auf gesetzlicher Ebene
festgeschrieben, sondern von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Für Daten aus den Bereichen Telekommunikation und Internet gilt zur Zeit die gegenteilige Regelung: Grundsätzlich sind alle Daten, die nicht zur Abrechnung gebraucht werden, zu löschen. Eine Speicherpflicht hätte im Gegensatz dazu eine unbeschränkte Zwangspeicherungen durch alle beteiligten Akteure (Provider, Nutzer) zur Folge. Diskussionsgegenstand dieses Forums sind Sinn und Zweck einer solchen Regelung.

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