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      Transparenz als Voraussetzung für Mitwirkung
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Thema: Transparenz als Voraussetzung für Mitwirkung

Dieses Thema ist geschlossen

 
12.09.2002, 19:15 Uhr

martina.krogmann
Posts: 16

Das kann nur die Bundestagsverwaltung, die ja über alle Informationen verfügt, leisten. Die elektronische Datenverarbeitung bietet ja die Chance, die Dokumente einerseits als 1:1 Abbildungen der Papiere zu speichern, andererseits aber auch Verknüpfungen herzustellen. Die Chance müßte nur besser genutzt werden.
--
Dr. Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
12.09.2002, 15:48 Uhr

angelamarquardt
Posts: 15

stimmt!
12.09.2002, 15:15 Uhr

bettin
Posts: 5


Der Bundestag sollte sich darum kümmern - der Intranetauftritt sollte so weit wie möglich auch über das Internet erreichbar sein, damit wäre vieles schon einfacher und transparenter


12.09.2002, 15:05 Uhr

angelamarquardt
Posts: 15

Und da haben Sie unsere tollen Kleinen Anfragen zu dem Thema noch gar nicht berücksichtigt!

Geht es nun um Transparenz oder Übersichtlichkeit? Beides ist wichtig! Eigentlich sollte der Bundestag dafür verantwortlich sein. Ich hoffe ja, dass sich aus diesem Projekt heraus so ein Angebot entwickelt, bei dem die Drucksachen zusammengefasst und Diskussionen angeleiert werden.
12.09.2002, 14:23 Uhr

moderator
Posts: 60
[Moderator]

Wenn Transparenz Voraussetzung für Mitwirkung ist, dann braucht der
Bundestag eine andere Form der Informationsaufarbeitung. Reicht es aus, die Papierwelt 1:1 im Internet abzubilden? Müssten nicht die
unterschiedlichen Entwürfe zu einem Gesetzentwurf unter einem Stichwort # im Internet veröffentlicht werden.

Wer bspw. hätte wissen wollen, was wer im Bundestag zur Videoüberwachung sagt, muss einige Zeit suchen. In BT-Drs. 14/4329 findet er auf S. 10 den Regierungsentwurf und die Begründung auf S. 37. Zum Glück hatte der Bundesrat keine Einwände, sonst hätte die Bundesregierung entgegnet und wir hätten zwei weitere Fundstellen. In den Beratungen hat dann die PDS (BT-Drs. 14/5793, S. 55), aber auch die CDU/CSU (14/5793, S. 59) einen Änderungsantrag eingebracht. Schließlich hat Rot/Grün den Regierungsentwurf noch einmal geändert (BT-Drs. 14/5793, S. 16) und ausführlich die Änderung begründet (S.61).

Ist das eine Aufgabe des Bundestages, der Fraktionen oder der Medien ?

 
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