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Thema: Gentest und Persönlichkeitsrecht

 
17.10.2002, 10:20 Uhr

treczoks
Posts: 117

quote:
Wir werden den Umgang mit genetischen Untersuchungen in einem Gentestgesetz regeln, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, sie vor genetischer Diskriminierung zu bewahren sowie klare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an Dritte (z.B. Arbeitergeber und Versicherungen) zu ziehen.

Grundsätzlich ist das ganze ein Datenschutzproblem. Wie bei den normalen Daten, gibt es hier eine Menge Begehrlichkeiten, nicht zuletzt von Staatlicher Seite aus. Von vorneherein muss jeder Art von Missbrauch durch schwerste Konsequenzen geahndet werden. Auch "freiwillige" Gentests bei Arbeitgebern und Versicherungen müssen untersagt sein.
17.10.2002, 01:10 Uhr

moderator
Posts: 60
[Moderator]

Koalitionsvertrag, S. 37:

"Wegen der möglichen weitreichenden Ausweitung der Gentechnik bzw. der Biomedizin müssen in diesen Bereichen Sicherheitsfragen und Folgewirkungen intensiv untersucht und Grenzen gesetzt werden.
Wir werden den Umgang mit genetischen Untersuchungen in einem Gentestgesetz regeln, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, sie vor genetischer Diskriminierung zu bewahren sowie klare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an Dritte (z.B. Arbeitergeber und Versicherungen) zu ziehen."

Quelle: Koalitionsvertrag
 
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