STEUERENTLASTUNG SOLL WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG FÖRDERN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Wachstum und Beschäftigung verbessern, indem die Investitionskraft der Unternehmen gestärkt und die Binnennachfrage nachhaltig belebt wird. Dazu haben sie den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (14/23) vorgelegt. Den Fraktionen geht es um eine spürbare Entlastung von Arbeitnehmern und Familien, um mehr Steuergerechtigkeit und eine einfacheres Steuerrecht. Die steuerliche Bemessungsgrundlage soll durch 78 Einzelmaßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen und zur Bereinigung des Steuerrechts verbreitert werden. Dabei soll auf die schwierige Finanzlage von Bund, Ländern und Gemeinden durch eine zeitliche Abstimmung der Steuerentlastungen und ihrer Gegenfinanzierung Rücksicht genommen werden. Ziel sei es auch, eine Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum Jahr 2000 vorzubereiten. SPD und Bündnisgrüne betonen, die gesamte Steuerreform bringe einer durchschnittlich verdienenden Familie mit zwei Kindern vom Jahre 2002 an gegenüber 1998 eine Entlastung von rund 2.700 DM im Jahr. Bereits 1999 werde diese Familie um rund 1.200 DM im Jahr und in den beiden folgenden Jahren um jeweils 1.700 DM jährlich entlastet. Die Fraktionen schließen eine steuerliche Mehrbelastung in einzelnen Fällen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nicht aus. Diese würden aber vor allem diejenigen treffen, die Steuervergünstigungen und Steuerschlupflöcher ausgenutzt haben, heißt es in dem Entwurf.
Den Einkommensteuertarif wollen SPD und Bündnisgrüne in drei Stufen senken, wobei die erste Stufe zum 1. Januar 1999 in Kraft tritt. Neben der bereits beschlossenen Erhöhung des Grundfreibetrages von 12.365 DM/24.730 DM (Ledige/Verheiratete) auf 13.067/26.135 DM soll der Eingangssteuersatz von 25,9 auf 23,9 Prozent gesenkt werden. Der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte soll von 47 auf 45 Prozent sinken. In der zweiten Stufe zum 1. Januar 2000 sind eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags auf rund 13.500 DM/27.000 DM und ein Eingangssteuersatz von 22,9 Prozent vorgesehen. Der Spitzensteuersatz soll von 53 auf 51 Prozent gesenkt und der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte von 45 auf 43 Prozent reduziert werden. In der dritten Stufe zum 1. Januar 2002 sind eine Anhebung des Grundfreibetrags auf rund 14.000 DM/28.000 DM, eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 19,9 Prozent und eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf 48,5 Prozent geplant. Mit der stufenweisen Erhöhung des Grundfreibetrags wollen die Fraktionen erreichen, daß das steuerliche Existenzminimum dem sozialhilferechtlichen Existenzminium entspricht.
Bereits ab 1999 sieht der Entwurf eine Erhöhung des monatlichen Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM vor. Ab 2002 soll das Kindergeld dann auf 260 DM angehoben werden. Das Kindergeld müsse in allen Fällen das steuerliche Existenzminimum für Kinder nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abdecken, heißt es im Entwurf. Der vom Einkommensteuersatz abhängige Kinderfreibetrag werde entfallen. Mit der Verlagerung der Auszahlung des Kindergeldes auf die Familienkassen bereits ab 1999 würden sich Verwaltungskosten für die privaten Arbeitgeber verringern. Der Entwurf sieht ferner vor, ab 2002 den steuerlichen Vorteil aus dem Ehegattensplitting für Bezieher hoher Einkommen auf maximal 8.000 DM im Jahr zu begrenzen. Dies führe bei hohen Einkommen zu einer Mehrbelastung von höchstens 1.264 DM. Dem stehe eine deutlich höhere Entlastung aus der Senkung der Steuersätze gegenüber. Den Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne wollen die Fraktionen ab 1999 auf 40 Prozent senken.
Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn