WOHNGELDLEISTUNGEN AN GESTIEGENES MIETNIVEAU ANPASSEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vb- Eine Anpassung der Wohngeldleistungen an das gestiegene Mietenniveau hält die PDS zum 1. Januar 1999 für notwendig. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (14/19) erläutert die Fraktion, in den letzten acht Jahren sei weder das Wohngeld dynamisiert noch das einschlägige Gesetz umfassend novelliert worden. Die Folge seien gewachsene Mieten- und Wohnkostenbelastungen für die Haushalte, welche Wohngeld oder Lastenzuschuß erhalten. Die PDS verweist auf den Wohngeld- und Mietenbericht 1997, dem zufolge die durchschnittliche Mietbelastung der Haushaltsnettoeinkommen bei den Wohngeldempfängern in den westlichen Bundesländern bereits bei 29,5 Prozent gelegen hat. In den östlichen Bundesländern liege die Quote bei 24,6 Prozent. Arbeitslosenhaushalte, Geringverdienende und Einpersonenhaushalte müßten bereits ein Drittel oder mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Wohnkosten aufbringen. Bereits über 70 Prozent der Wohngeldempfänger, so die Abgeordneten weiter, zahlten eine wesentliche höhere Miete als bei der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt werde.
Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen deshalb im Vorgriff auf eine allgemeine Reform des Wohngeldgesetzes die gesetzlich festgelegten Miethöchstbeträge angehoben werden. Als Ausgleich sei bei der Einkommensermittlung eine Anpassungspauschale einzuführen. In den neuen Ländern solle analog verfahren werden. Berechnungen der PDS zufolge verursachen die vorgesehenen Regelungen im kommenden Jahr einen Mehraufwand von geschätzten 1,5 Milliarden DM. Der Bundesanteil betrage dabei ca. 800 Millionen DM. Dabei sei der Abhängigkeit von anderen wohnungspolitischen Maßnahmen und der damit verbundenen Mietenentwicklung sowie der Einkommens- und Arbeitsmarktentwicklung Rechnung zu tragen.
Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn