ÜBER VERLETZUNG DES PERSÖNLICHKEITSRECHTS INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) re- In einer Kleinen Anfrage (14/82) befaßt sich die PDS mit der Frage an die Bundesregierung, ob die Bezeichnung "lesbisch" oder "schwul" oder die Bezeichnung "heterosexuell" einen schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre einer derart benannten Person darstelle und damit ihr Persönlichkeitsrecht verletze. Die PDS bittet ferner um Beantwortung, ob die Bezeichnung "lesbisch" oder "schwul" zu einer Einschränkung des Einsatzes von Moderatoren in den öffentlichen Rundfunkanstalten führe und ob der Bundesregierung Fälle aus den letzen fünf Jahren bekannt geworden seien, in denen berufliche Diskriminierungen dieser Art stattgefunden hätten. Dargelegt werden soll ebenfalls, ob es seitens der Bundesregierung geboten sei, bei Kenntnisnahme der beruflichen Diskriminierung einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensweise im Rahmen ihrer Pflicht zur Rechtsaufsicht gegenüber der betreffenden Rundfunkanstalt aktiv zu werden. Eine ablehnende Antwort sei zu begründen. Ebenfalls möge man darüber informieren, ob es bereits derartige Fälle gebe, in denen die Bundesregierung tätig geworden sei und wenn ja, in welcher Weise. Schließlich soll mitgeteilt werden, ob die Bundesregierung ein Antidiskriminierungsgesetz für erforderlich halte, um die berufliche Diskriminierung von Personen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Lebensweise wirksamer bekämpfen zu können. Sofern sie keinen Handlungsbedarf sehe, möge sie dieses begründen.
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