ZWEI ÖFFENTLICHE ANHÖRUNGEN ZUM STEUERENTLASTUNGSGESETZ
Bonn: (hib) fi- In zwei öffentlichen Anhörungen will sich der Finanzausschuß am Montag, 7. Dezember, und am Dienstag, 8. Dezember, den Rat von Sachverständigen zum Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (14/23) einholen. Die erste Anhörung beginnt am Montag um 9.30 Uhr und hat ausschließlich die geplante Neuregelung bei den Pensionsrückstellungen im Einkommensteuergesetz sowie die vorgesehene Verlängerung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sechs auf zehn Jahre zum Gegenstand. Beide Themen hat der Finanzausschuß am gestrigen Mittwoch aus dem sogenannten "Vorläufer" ausgekoppelt. Der "Vorläufer" umfaßt Teile des Steuerentlastungsgesetzes, die bereits zum 1. Januar 1999 in Kraft treten sollen und die der Bundestag morgen, Freitag, in zweiter und dritter Lesung verabschieden will. Der Finanzausschuß tagt dann am Dienstag um 8 Uhr, um über die Pensionsrückstellungen und die Aufbewahrungsfristen zu beschließen. Beide Punkte sollen in der kommenden Woche als "zweiter Vorläufer" noch rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar im Bundestagsplenum verabschiedet werden.
Die zweite Anhörung des Finanzausschusses beginnt am Montag um 11 Uhr und wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt. Dazu hat der Finanzausschuß 108 Sachverständige eingeladen. Gegenstand sind die übrigen, im Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes vorgesehenen Änderungen, über die der Bundestag erst im ersten Quartal 1999 beschließen will. Beide Anhörungen finden im ehemaligen Wasserwerk gegenüber dem Neuen Hochhaus statt.
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