ANONYMISIERUNGSANTRÄGE ERST AB 2003 ZULASSEN
Bonn: (hib) in/nl- Anonymisierungsanträge hinsichtlich Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR sollen erst ab 2003 gestellt werden können. Damit hat der Innenausschuß am Freitag morgen mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Koalition und Liberalen (14/92) angenommen. Zuvor hatte die Unionsfraktion ihren Gesetzentwurf (14/91) zurückgezogen. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, die Anonymisierungsanträge erst ab dem 1. Januar 2005 zuzulassen. Sie behielten sich allerdings vor, im nächsten Jahr den Sachverhalt noch einmal genau zu prüfen und eventuell eine neue Initiative im Bundestag einzubringen.
Vor dem Innenausschuß hatte bereits der mitberatende Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. angenommen. Allerdings votierte die CDU/CSU hier dagegen, die PDS enthielt sich. Den Gesetzentwurf der CDU/CSU lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Knapp gescheitert ist die Unionsfraktion in diesem Ausschuß mit dem Antrag, der Innenausschuß möge sich um die Verabschiedung eines gemeinsamen Antrags bemühen. Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. unterstützten diesen Antrag der CDU/CSU, der gegen das Votum von SPD und PDS bei Stimmengleichheit dennoch abgelehnt wurde.
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