EXPORTKONTROLLE AN INTERNATIONALE BESCHLÜSSE ANPASSEN (VERORDNUNG)
Bonn: (hib) wi- Internationale Beschlüsse zur Exportkontrolle in Deutschland rechtsverbindlich umzusetzen, ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (14/188), durch die die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert wird. Dabei werden die in den "Wassenaar Arrangements" beschlossenen Listenpositionen der Militärgüterliste unter anderem bei Waffenzielgeräten klarer voneinander abgegrenzt und neu gefaßt. Bei den "Wassenaar Arrangements" handelt es sich um ein internationales Gremium für Ausfuhrkontrollfragen für konventionelle Rüstungsgüter sowie rüstungsrelevante Mehrzweckgüter. Darüber hinaus wird die Ausfuhrliste an Qualitätsnormen angepaßt, die in der EG-Verordnung zur Festsetzung der Vermarktungsnormen für Melonen und Wassermelonen festgelegt sind. Aufgrund des insgesamt geringen Anteils der betroffenen Produkte an der Gesamtausfuhr sind nach Regierungsangaben keine Auswirkungen auf das Preisniveau zu erwarten.
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