CDU/CSU FORDERT NOVELLIERUNG DES AUSLÄNDERRECHTS (ANTRAG)
Bonn: (hib) in- Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion soll das 1991 in Kraft getretene Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz mit dem Ziel novelliert werden, die Integrationsmöglichkeiten der rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer weiter zu verbessern, den Zuzug weiterer Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zu begrenzen und die Beendigung des Aufenthaltes krimineller Ausländer zu erleichtern. Dazu haben die Christdemokraten einen Antrag (14/532) "Modernes Ausländerrecht" vorgelegt.
In der Begründung verweisen die Parlamentarier auf das 1990 im Deutschen Bundestag verabschiedete Ausländerrecht, das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestaltet und von zwei Grundüberzeugungen geprägt worden sei. Zum einen stehe man in der Verantwortung vor allem für die schon sehr lange auf legale Weise in Deutschland lebenden Ausländer und ihre Familien, denen verläßliche gesetzliche Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Integration in unserer Gesellschaft zu gewährleisten seien. Zum anderen könne die Ausländerfreundlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nur bewahrt werden, wenn die Grenzen ihrer Integrationsfähigkeit nicht überschritten würden. Ein unbegrenzter Zuzug von Ausländern, so die Christdemokraten, dürfe nicht stattfinden. Integration und Zuzugsbegrenzung gehörten zusammen.
Aufgrund der bis heute gewonnenen Erfahrungen in der Anwendungspraxis mit dem Ausländergesetz halte die CDU/CSU-Fraktion weitere Änderungen für notwendig, um dem Ziel der Integration, der Begrenzung des Zuzugs und der Beendigung des Aufenthalts krimineller Ausländer besser Rechnung tragen zu können. So fordern die Abgeordneten unter anderem eine Zuzugsbegrenzung als Ermessensleitlinie, eine Mindestfrist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, eine Einschränkung der Wiederkehroption, eine Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten durch Senkung des Nachzugsalters beim Kindernachzug, ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, eine striktere Ausweisung und Abschiebung Straffälliger beziehungsweise eine Beseitigung von Abschiebungshindernissen sowie eine Kürzung staatlicher Leistungen für ausgewiesene Gewalttäter.
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