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61/1999
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SCHÄDLICHEN STEUERWETTBEWERB INNERHALB DER EU UNTERBINDEN

Bonn: (hib) fi- Schädlicher Steuerwettbewerb innerhalb der Europäischen Union (EU) ist zu unterbinden. In dieser Zielsetzung waren sich alle Fraktionen am Mittwoch nachmittag im mitberatenden Europaausschuß einig. Beraten wurde über den "Ersten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Anwendung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und über steuerliche Beihilfen" (Ratsdok Nr. 13346/98). Den Abgeordneten zufolge gilt dies insbesondere für Besteuerung, die zu Ungleichbehandlungen von Inländern gegenüber Ausländern führen könnten. Der Beschluß des Gremiums ging auf wortgleiche Formulierungen in verschiedenen Entschließungsanträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits sowie CDU/CSU und F.D.P. andererseits zurück.

Keinen Konsens konnten die Europapolitiker allerdings hinsichtlich eventueller Harmonisierungen im Steuerrecht innerhalb der EU erzielen. So beschloß der Ausschuß schließlich mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Bündnisgrünen und der PDS, er lege Wert auf die Feststellung, daß vom Steuerwettbewerb in der EU keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten ausgehen dürfe. Zudem müsse verhindert werden, daß die Forderung nach fairem Steuerwettbewerb nicht vertragskonformen Harmonisierungsbestrebungen Vorschub leiste. Demgegenüber hatten Union und Liberale dafür plädiert, die Forderung nach einem fairen Wettbewerb bei den Steuern dürfe generell derartigen Harmonisierungsbestrebungen nicht die Tür öffnen. In diesem Zusammenhang hatten sie geargwöhnt, unter Berufung auf solche angeblichen Notwendigkeiten plane die Koalition offenbar, durch die Hintertür eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu legitimieren. Die SPD erwiderte, dieser Vorwurf habe keinerlei Grundlage.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906103
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