LEITER DES BUNDESAMTES FÜR STRAHLENSCHUTZ KOMPETENZ BESCHEINIGT (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Wolfram König, neuer Leiter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), verfügt nach Ansicht der Bundesregierung als früherer Staatssekretär im Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt über einschlägige Erfahrungen bei der Führung einer großen Verwaltungsbehörde. Eine kompetente Führung des Amtes und die Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben sei damit gewährleistet, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/831) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/719). Die Liberalen hatten darauf verwiesen, König besitze keine berufliche und wissenschaftliche Ausbildung im Strahlenschutz und habe deshalb auf diesem Fachgebiet keine anerkannte Kompetenz. Die Regierung teilt dazu ergänzend mit, das Aufgabenspektrum des BfS reiche weit über den Bereich des Strahlenschutzes hinaus. Es habe die gesetzliche Aufgabe, das Bundesumweltministerium (BMU) sachlich und durch wissenschaftliche Forschung in seiner Verantwortung im gesundheitlichen und physikalisch-technischen Strahlenschutz, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, bei der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen, beim Transport radioaktiver Stoffe sowie in der kerntechnischen Sicherheit zu unterstützen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sieht die Regierung auch nach der Reduzierung der Mitglieder sowohl der Strahlenschutzkommission als auch der Reaktorsicherheitskommission beim BMU sowie der neugegliederten Sachgebietszuordnungen eine unabhängige und fachlich fundierte Beratung bei der Reaktorsicherheit als gewährleistet an. Die Mitgliederzahlen beider Kommissionen seien reduziert worden, um die Arbeiten dort zu straffen. Falls erforderlich, könnte dort vorhandenes Wissen ergänzt werden, indem externe Sachverständige hinzugezogen würden. Dies sei auch bisher schon der Fall gewesen. Laut Regierung sollen zudem die Beratungsergebnisse der Kommissionen unmittelbar veröffentlicht werden. Dabei sollten alle für das Verwaltungshandeln des BMU im engeren Sinne maßgeblichen Ergebnisse im Bundesanzeiger erscheinen. Jeweils am Jahresschluß hätten zudem die Geschäftsstellen der Kommissionen in einem Jahresbericht deren Tätigkeiten darzustellen. Damit sei sichergestellt, daß die Öffentlichkeit vollständig informiert werde, so die Regierung.
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