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1999/1999
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AUSSAGEN DER VERTRIEBENEN SIND ZUVERLÄSSIG (ANTWORT)

Bonn: (hib) aw- Die vom Bundesverteidigungsminister im April erwähnten Hinweise auf Internierungs- oder Konzentrationslager der Belgrader Regierung, in denen albanische Flüchtlinge bzw. Oppositionelle inhaftiert und womöglich umgebracht würden, basieren auf Aussagen von Vertriebenen, nachdem sie das Kosovo verlassen haben und sich in der Obhut der Hilfslager befanden. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1062) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/824) und legt weiter dar, es gebe keinen Anlaß, an der Zuverlässigkeit dieser Quellen zu zweifeln. Bei den Befragern der Vertriebenen handele es sich um geschulte Bundeswehrsoldaten, die aufgrund ihrer Erfahrung in der Lage seien, die Zuverlässigkeit einer Quelle richtig einzuschätzen. Bislang, so die Regierung weiter, seien diese Hinweise nicht der Öffentlichkeit vorgelegt worden, da sie dem Quellenschutz unterlägen, um im Kosovo verbliebene "Verwandte" nicht zusätzlichen Repressalien auszusetzen. Im übrigen würden Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vorgelegt. Zu der Frage, welche "Anzeichen" es für einen "Völkermord" an der albanischen Bevölkerung im Kosovo gebe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom Dezember 1948 und erklärt, das Vorgehen der jugoslawischen Sicherheitskräfte gegen die Kosovo-Albaner, unter anderem Tötung, Vertreibung, gewaltsame Trennung von Familien nach Geschlecht, biete "Anzeichen" genug. Auch der UN-Gernalsekretär habe in seiner Erklärung vor der Genfer Menschenrechtskommission im April 1999 von einer "brutalen und systematischen Säuberungskampagne" und "Anzeichen für Völkermord" gesprochen.

Allerdings, so die Regierung weiter, müsse die Faktenlage "sorgfältig überprüft werden". Eine abschließende Auswertung werde erst nach Beendigung des Konflikts möglich sein, wenn alle Tatsachen nach dem freien Zugang der internationalen Institutionen in den Kosovo auf dem Tisch liegen. Ebenso bleibe das Entwicklungsergebnis der Ermittlungsbehörde des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag abzuwarten. Sie selbst sei bemüht, Zeugenaussagen und andere Beweise zum Vorgehen der jugoslawischen Regierung gegen die kosovo-albanische Bevölkerung im Kosovo zu sammeln. Sie werde ihre Erkenntnisse an den Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien weiterleiten. Die Konsequenzen habe der Strafgerichtshof zu ziehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909904
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