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117/1999
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MIETPREISDÄMPFENDE REGELUNGEN BEIBEHALTEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Die Beibehaltung der mietpreisdämpfenden "Kappungsgrenze" von 20 Prozent soll nach Auffassung des Bundesrates beibehalten werden. Dazu hat das Ländergremium einen Gesetzentwurf (14/871) vorgelegt. Dieser sieht vor, die zum 1. September 1998 ausgelaufene Regelung, die Grenze für Mieterhöhungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (Kappungsgrenze) von 30 Prozent auf 20 Prozent abzusenken für Wohnungen, die 1981 fertiggestellt wurden und deren Quadratmeterpreis über 8 DM liegt, bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern. Es gelte gerade einkommensschwächere Mieter vor für sie untragbaren "Mietsprüngen" zu bewahren. Dieses Schutzbedürfnis, so der Bundesrat, sei seit Einführung der mietpreisdämpfenden Kappungsgrenze im Jahr 1993 nicht geringer geworden.

Der Mietpreisindex sei in der vergangenen Jahren regelmäßig stärker gestiegen als der Preisindex für allgemeine Lebenshaltungskosten, erläutert der Bundesrat in der Begründung des Gesetzentwurfes. Weder die Mietentwicklung noch die Einkommensentwicklung rechtfertigten eine Aufhebung der Kappungsgrenze, da auch für die kommenden Jahre nur geringe Lohn- und Einkommenszuwächse zu erwarten seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911705
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