HILFE FÜR SÜDDEUTSCHE HOCHWASSERKATASTROPHE GEBEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) Die Bundesregierung soll in gleicher Weise und anteiliger Höhe Hilfsmaßnahmen für die von der Hochwasserkatastrophe über Pfingsten 1999 heimgesuchten Regionen Süddeutschlands einleiten, wie dies bereits beim Oderhochwasser 1997 geschehen ist. Dies fordern in zwei Anträgen die Fraktionen der CDU/CSU (14/1144) und der F.D.P. (14/1152). Beide Fraktionen beantragen eine finanzielle Hilfe des Bundes, da die Schäden durch das seit Wochen andauernde Jahrhunderthochwasser Dimensionen erreicht habe, mit der die Länder nicht mehr alleine gelassen werden könnten.
Beide Fraktionen weisen darauf hin, daß vor allem in Bayerisch Schwaben, an der Donau und am Bodensee, wo der Pegel seit Wochen auf dem Höchststand von 5,65 m verharre, die Auswirkungen verheerend seien. Die Schäden in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Gewerbe seien erheblich. Vor allem Landwirte und Betriebe, die vom Tourismus abhängen würden, seien in akuter Existenznot. Die Schäden an privaten wie öffentlichen Gebäuden, Uferbebauungen Straßen und anderen Infrarstruktureinrichtungen seien noch gar nicht feststellbar, würden aber auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Daher fordern die Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. unter anderem das Hochwasser am Bodensee und an den Flüssen in Süddeutschland bei Hilfsmaßnahmen entsprechend dem Oder-Hochwasser zu behandeln und mit den Ländern Bayern und Baden-Württemberg eine vergleichbare Verwaltungsvereinbarung zur unterstützenden Hilfe zu schließen, wie seinerzeit mit dem Land Brandenburg.
Die CDU/CSU fordert in Ihrem Antrag zudem, für die Schadensbewältigung einen koordinierten und kostenfreien Einsatz der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und des Technischen Hilfswerks sicherzustellen. Nach der F.D.P. soll sich die Bundesregierung bei der EU dafür einsetzen, daß stillgelegte Ackerflächen ohne Rückforderung der Direktzahlungen mit überfluteten Flächen getauscht oder abgeerntet werden dürfen.
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