ZUM TOD EINES SUDANESISCHEN ASYLBEWERBERS STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Zum Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei dessen Abschiebung erwartet die PDS von der Bundesregierung nähere Informationen. Die Fraktion hat deshalb eine Kleine Anfrage (14/1127) vorgelegt. Sie zitiert einen Agenturbericht, demzufolge Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dem 30jährigen Sudanesen, der sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll, einen Motorradhelm aufsetzten, ihn an Händen und Füßen fesselten und beim Start seinen Kopf nach unten drückten. Dem Bericht zufolge starb der Mann während dieser Prozedur. Nach Auffassung der PDS kommt es immer wieder zu Vorwürfen gegen BGS-Beamte, die sich gewaltsamer Übergriffe auf Ausländer schuldig machen sollen. Längst seien Konsequenzen gefordert worden. So habe die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bereits im vergangenen Jahr gefordert, das Bundesinnenministerium solle den BGS offiziell anweisen, "daß es bei Abschiebungen nicht mehr zu Gewaltanwendungen, Mißhandlung und dem unverhältnismäßigen Einsatz von Zwangsmitteln kommen dürfe". Zu solchen Gewaltanwendungen, so die Abgeordneten weiter, komme es jedoch immer wieder.
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