CDU/CSU-ABGEORDNETE WOLLEN ARZNEIMITTELGESETZ ÄNDERN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) ge- Das Arzneimittelgesetz soll dahingehend geändert werden, daß es Arzneimittel, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind, verbietet. Das sieht ein Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (14/1184) von 41 Abgeordneten der CDU/CSU vor. Die Initiatoren erläutern in ihrem Papier, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liege ein Antrag auf Zulassung des zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen bestimmten Präparats "RU 486/Mifegyne" als Arzneimittel vor. Damit stelle sich die grundsätzliche Frage der Zulassungsfähigkeit von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind. In der Begründung erläutern die Abgeordneten, das herkömmliche, im Bewußtsein der Menschen verwurzelte Verständnis von einem Arzneimittel stimme mit dem gesetzlichen Arzneimittelbegriff nicht überein. Nach diesem Verständnis erscheine es "geradezu als eine Perversion" der Begriffe "Arzneimittel", "Heilmittel" oder "Medikament", als solche auch Mittel zu verstehen, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind. Die Verwendung solcher Mittel als "Arzneimittel" sei geeignet, die Tötung als Heilmaßnahme erscheinen zu lassen und dadurch zu verharmlosen. Ihre Zulassung senke die Schutzpflicht des Staats für das menschliche Leben.
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