REGIERUNG SOLL ÜBER BIOMETRISCHE VERFAHREN INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Nach der Förderung biometrischer Verfahren und ihrer datenschutzrechtlichen Begleitung durch die Bundesregierung erkundigt sich die PDS. Mit einer Kleinen Anfrage (14/1226) will die Fraktion in Erfahrung bringen, welche biometrischen Verfahren (Gesichtserkennung, Fingerprinterkennung, Handgeometrieerkennung, Analyse der Tippdynamik, dynamische Unterschriftsverifikation, Sprecherverifikation, Blutgefäßeerkennung/RetinaScan) nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in Betrieb sind. Die Abgeordneten interessiert zudem, was die Bundesregierung unternimmt, um die Entwicklung biometrischer Verfahren zu fördern, welche Forschungsprojekte Haushaltsmittel des Bundes erhalten, welche biometrischen Verfahren erforscht werden und ob die datenschutzrechtliche Begleitung dieser Forschungen Bedingung für die staatlichen Zuwendungen ist. Gesagt werden soll auch, ob unter den geförderten Forschungen auch biometrische Verfahren sind, die unbemerkt, also ohne Kenntnis des Gemessenen, durchgeführt werden können. Die Bundesregierung soll ferner mitteilen, ob sie den geplanten Modellversuch "Bio Trust" für biometrische Verfahren unterstützt, und wenn ja, mit welchen Mitteln aus welchen Haushaltstiteln.
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