IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/TG-in) Die Ermordung eines Polizeibeamten am 23.März 1997 in Schleswig-Holstein ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als Tat zur Verdeckung einer anderen Straftat und nicht als politisch motivierte Straftat gewertet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/182) auf eine als "Nachfrage” bezeichnete Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/1691) zu den von Rechtsextremisten begangenen politischen Morden seit 1990 hervor.
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