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203/1999
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BUNDESREGIERUNG: SCHUTZ VOR FLUGLÄRM VERBESSERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SIW-in) Spürbare Verbesserungen beim Schutz vor Fluglärm sollen auf der Grundlage zahlreicher Anträge und einer Expertenanhörung vom 12. November 1997 erreicht werden. Das Umweltministerium will den Deutschen Bundestag, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1761) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/1608), noch im laufenden Jahr über den Stand der Arbeiten unterrichten.

Eine Novellierung des seinerzeit "vorbildlichen Fluglärmgesetzes” ist laut Antwort nach Einschätzung aller beteiligten Experten dringend notwendig, da die im Jahr 1971 festgelegten Verfahren und Messwerte den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht werden. Dies gelte sowohl für die erheblich gestiegene Zahl der Flugbewegungen und der damit verbundenen Steigerung der Lärmquellen als auch für die Möglichkeiten, durch technische Neuerungen sowie durch Reduzierung der Flugbewegungen Einfluss auszuüben.

Die Regierung erläutert weiter, mit neuen Regelungen solle unter anderem auch einer Verkleinerung von Lärmschutzgebieten entgegengewirkt werden, deren Reduzierung nur auf der Grundlage unzeitgemäßer, veralteter Bewertungskriterien erfolgte und nicht den heutigen Möglichkeiten Rechnung trage. Auch Militärflugplätze sollen in das Fluglärmgesetz eingebunden werden. Nicht vorgesehen sei es dagegen, die Fluglärmproblematik in ein allgemeines Verkehrslärmgesetz aufzunehmen.

Hierzu fehle derzeit immer noch ein fachlich begründetes und allgemein akzeptiertes Verfahren zur Ermittlung der Einzel- und Gesamtwirkungen verschiedenartiger Lärmquellen von Straße, Schiene und Luftfahrt. Es sei aber beabsichtigt, so die Bundesregierung, für den Bereich des landgebundenen Verkehrs von Straße und Schiene ein Konzept zu erarbeiten, das technisch, planerisch und rechtlich die Möglichkeiten zur Lärmänderung bündelt und so dazu beitrage, eine umfassendere Regelung vorzubereiten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920303
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