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208/1999
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Haushaltsausschuss

GERINGERER ZUSCHUSS FÜR BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT NOTWENDIG

Berlin: (hib/MIK-hh) Der Bundeszuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wird im kommenden Jahr wahrscheinlich weniger als 8 Milliarden DM betragen. Dies kündigte der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, am Donnerstagnachmittag bei der Beratung des Haushalts des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Einzelplan 11) an. Bei der Diskussion zum Etat ging es dabei vor allem um eine sogenannte "Globale Minderausgabe” von 2,1 Milliarden DM, die wegen der allgemeinen Sparmaßnahmen eingespart werden muss.

Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS kritisierten übereinstimmend, dass diese "hohe Summe” noch nicht im Etat "Titel genau” umgesetzt sei. Sie äußerten den Verdacht, diese Minderausgabe werde "letztendlich beim Zuschuss für die Bundesanstalt eingespart”. Der Zuschuss ist im Regierungsentwurf mit 9,85 Milliarden DM etatisiert.

Der Vertreter des Arbeitsministeriums entgegnete, es sei schon lange bekannt, dass die Einsparungen bei den Zuwendungen für den Arbeitsmarkt und für die Sozialversicherungen erbracht werden sollten. Trotzdem sei es das Ziel der Regierung, die aktive Arbeitsmarktpolitik "auf hohem Niveau” zu verstetigen. Die Globale Minderausgabe werde erst dann eingebracht, wenn neue Daten zum Arbeitsmarkt vorlägen. Dies sei Anfang November der Fall. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass die Sparmaßnahmen einerseits und die Verstetigung der Ausgaben für den Arbeitsmarkt andererseits nicht übereinstimmten. Insgesamt wurden die Entscheidungen über Zuschüsse zur Arbeitsmarktpolitik auf die sogenannte Bereinigungssitzung am 11. November verschoben.

Gegen die Stimmen der CDU/CSU und der PDS wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Schätztitel im Bereich der Sozialversicherung abgesenkt. So sollen zum Beispiel für die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung statt 330 Millionen DM nur 305 Millionen DM aufgewendet werden und die Leistungen an die Rentenversicherung sollen um 268 Millionen DM gekürzt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920802
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