PARTNERSCHAFTSABKOMMEN MIT TURKMENISTAN BILLIGEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-aw) Zu einem am 25. Mai 1998 mit der Republik Turkmenistan geschlossenen Abkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen dem zentralasiatischen Land einerseits und den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits hat die Bundesregierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf (14/1787neu) vorgelegt. Ziel der Übereinkunft ist es den Angaben zufolge, die wirtschaftlichen Beziehungen zu intensivieren, die Anstrengungen Turkmenistans im Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft zu unterstützen sowie die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu fördern.
Laut Bundesregierung sind wesentliche Bestandteile des Abkommens die Beachtung demokratischer Grundsätze und der Menschenrechte, wie sie insbesondere in der Schlussakte von Helsinki von 1975 und in der Pariser Charta für ein neues Europa von 1990 definiert seien. Gleiches gelte auch für die Einhaltung der Grundsätze der Marktwirtschaft. Dies habe zur Folge, dass eine sofortige Kündigung der Übereinkunft - im Dringlichkeitsfall ohne vorherige Konsultation - möglich sei, wenn diese Verpflichtungen verletzt würden.
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