VORSTEUER ERST SPÄTER ERSTATTEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die PDS will das Umsatzsteuergesetz dahin gehend ändern, dass die Umsatzsteuer im Regelfall erst dann abgezogen wird, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Auch sollte die derzeitige Regelung in den neuen Bundesländern, wonach die Kleinunternehmer, die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten berechnen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr mehr als 1 Million DM betragen hat, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden, heißt es in einem Antrag (14/1878).
Zur Begründung führen die Abgeordneten an, die sinkende Zahlungsmoral sei zu einem ernsthaften Problem für die kleinen und mittleren Unternehmen geworden. Durch das Umsatzsteuerrecht werde dieser mangelnden Zahlungsbereitschaft Vorschub geleistet. Derzeit müsse der Unternehmer die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungslegung berechnen und an das Finanzamt zahlen. Besteuert werde unabhängig davon, ob er den Rechnungsbetrag bereits eingenommen hat.
Lediglich für Kleinunternehmer gebe es Ausnahmen. Auch die Möglichkeit zur Berichtigung der Umsatzsteuer, beispielsweise wegen nicht bezahlter Rechnungen, sei erst dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag uneinbringlich geworden ist. Dieses Verfahren führe zu Liquiditätsengpässen der Unternehmer. Das Finanzamt erstatte die Vorsteuer unabhängig davon, ob der geschuldete Betrag einschließlich der Umsatzsteuer an den anderen Unternehmer bezahlt wurde. Würde die Vorsteuer erst zum Zeitpunkt der Bezahlung erstattet, so wäre der Unternehmer motiviert, seine Schulden früher zu begleichen, so die PDS.
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