NEUSTRUKTURIERUNG DER FINANZVERWALTUNG LIEGT NICHT VOR (ANTWORT)
Berlin: (hib/MIK-hh) Die beim Bundesministerium der Finanzen am 1. August 1999 eingerichtete Arbeitsgruppe "Strukturplanung Bundesfinanzverwaltung” (AGS) hat noch keinen entscheidungsreifen Konzeptvorschlag vorgelegt.
Deshalb können auch keine Aussagen zu Aufgabenänderungen oder personalwirtschaftlichen Planungen in der Bundesfinanzverwaltung gemacht werden. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1889) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/1749) zur "Strukturveränderungen der Bundesfinanzverwaltung”.
Darüber hinaus ist die Regierung der Auffassung, dass die Bundeszollverwaltung zusammen mit den übrigen beteiligten Verwaltungen (zum Beispiel Bundesgrenzschutz) bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher und steuerliche Aufgaben des Bundes an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland "sehr effizient arbeitet”.
So sei die Bundeszollverwaltung "im großen Umfang” an den Feststellungen strafrechtlicher Tatbestände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenschmuggels beteiligt. Bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung habe die Bundeszollverwaltung Prüfkompetenzen und leiste damit einen wesentlichen Beitrag in diesem Aufgabenbereich, heißt es in der Antwort weiter.
Die 39 Hauptzollämter, denen im Bereich der Zollverwaltung die Durchführung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen obliege, habe jährlich rund 1,9 Millionen neuer Vollstreckungsfälle mit Forderungen von 6,4 Milliarden DM zu bearbeiten, so die Regierung.
Auch die Bundesvermögensverwaltung (BVV) erbringe effiziente Leistungen. So habe die BVV seit dem 3. Oktober 1990 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von mehr als 400.000 Hektar übernommen. Bisher seien 70 Prozent der Flächen verwertet oder einer Nutzung zugeführt worden. Dabei seien Grundstücke im Wert von 20,2 Milliarden DM verkauft worden.
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