RECHTLICHE HARMONISIERUNG IM KUNSTHANDEL VERSCHOBEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SIW-ku) Wettbewerbsnachteile und Schäden für deutsche Künstler und Galeristen befürchtet die Fraktion der CDU/CSU durch die Verschiebung von Harmonisierungsrichtlinien zur europäischen Neuregelung des Folgerechts im Kunsthandel seitens der Bundesregierung.
In ihrer Kleinen Anfrage (14/2085) will die Union wissen, welche Regelungen die Bundesregierung unternommen hat und wann sie mit einer politischen Einigung mit den EU-Vertragsstaaten rechnet. Die Abgeordneten interessieren sich dafür, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen will, um den Schaden für Künstler und Galeristen zu begrenzen, wenn nun davon auszugehen sei, dass frühestens für das Jahr 2005 eine Regelung erreichbar ist.
Im weiteren fragen sie nach Höhe und Verteilung von Ausschüttungen auf lebende Künstler bzw. Erben von Künstlern und wollen wissen, welche Schritte die Regierung unternommen hat, um eine Harmonisierung des Folgerechts mit wichtigen Wettbewerbern auch auf dem außereuropäischen internationalen Kunstmarkt zu erreichen, welche politische Ebene die Regierung dabei für geeignet hält und wie die zeitlichen Perspektiven einzuschätzen sind.
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