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247/1999
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BANKEN BENACHTEILIGEN ERP-FINANZIERTE ANGEBOTE NICHT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Eigenmittelkredite gegenüber Angebote bevorzugen, die aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes finanziert werden.

Mit ihren Eigenmittelkrediten erzielten beide Institute keine Gewinne, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2307) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/1879) fest. Die Vergabe der zugesagten Fördermittel aus dem Mittelstandsprogramm der KfW habe in den ersten zehn Monaten dieses Jahres rund 16,7 Milliarden DM betragen.

Die zugesagten Mittel aus dem Umweltprogramm der KfW beliefen sich im gleichen Zeitraum auf rund 1,4 Milliarden DM. Aus dem Umweltprogramm der DtA seien 2,23 Milliarden DM und aus dem Existenzgründungsprogramm der DtA 5,08 Milliarden DM zugesagt worden.

Demgegenüber beliefen sich die Zusagen aus diesem Jahr für alle ERP-Programme auf rund 9,56 Milliarden DM, von denen 3,6 Milliarden DM auf die neuen Länder entfielen. Die Regierung sieht den Grund für die vergleichsweise höhere Inanspruchnahme der Eigenmittelprogramme darin, dass bei ihnen der Kreis der Antragsteller weit gefasst sei und auch weitergehende Verwendungszwecke wie etwa "weiche Investitionen” und Betriebsmittel finanziert würden.

Die Bundesregierung teilt nicht die Aussage des Bundesrechnungshofes, es sei ihr nicht gelungen, inhaltlich gleich gelagerte Programme im Interesse der Transparenz zusammenzulegen.

Bereits zum 1. Januar 1998 seien die Programme "Forschung und Entwicklung - Personalförderung (Ost)”, "Marktvorbereitende Industrieforschung” und das "Innovationsförderprogramm” zu einem Programm zusammengelegt worden.

Ein weiteres Beispiel für die Straffung von Programmen sei das "ERP-Innovationsprogramm”, mit dem es gelungen sei, das "KfW-Innovationsprogramm” unter dem Dach des ERP-Sondervermögens anzusiedeln und darüber hinaus verschiedene Fördertatbestände zu integrieren.

Die Mittelstandsförderung in der Forschung und Entwicklung sowie Innovation konzentriere sich bundesweit auf das Programm "Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung”, das "BTU-Programm”, das "ERP-Innovationsprogramm”, die "INSTI-KMU-Patentaktion” und die Programme "PRO INNO” und "InnoNet”.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924705
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